Wegen Unterschlagung vor GerichtBetreuerin soll Senioren betrogen haben

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Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Wipperfürth – Wegen des Vorwurfs der Untreue in 17 Fällen muss sich eine 54-jährige Wipperfürtherin vor dem Amtsgericht verantworten. Sie soll sich auf Kosten Pflegebedürftiger bereichert und dadurch rund 47 000 Euro erbeutet haben. Angeklagt ist die Frau auch wegen versuchten Prozessbetruges am Landgericht Köln. Im dortigen Verfahren ging es um 44 000 D-Mark.

Ab März 2012 sollen laut Staatsanwaltschaft ein weit über 80-jähriger Wipperfürther und seine demenzkranke Ehefrau Opfer der Frau geworden sein. Die Wipperfürtherin hatte sich dem inzwischen verstorbenen Paar als professionelle Betreuerin für Senioren vorgestellt. Einige Monate half sie im Haushalt mit. Dann erteilte das Paar ihr Vollmachten für Giro- und Sparkonto. Die Schriftstücke seien für kleinere Besorgungen und den Gang zur Apotheke gedacht gewesen, hatte der Wipperfürther vor seinem Tod bei der Polizei ausgesagt. Er und seine Frau seien in Sorge gewesen, bald nicht mehr selbstständig in die Stadt gehen zu können.

Statt für die Erledigungen nutzte die Frau den Kontozugriff laut Anklage aber vor allem zu eigenen Gunsten. Vor den Angehörigen habe sie „immer neue Ausreden erfunden“, so eine Zeugin. Im Mai 2012 verlangte sie in Lindlar die Auszahlung von 30 000 Euro. Man habe sich telefonisch bei dem Ehepaar rückversichert, dass die Auszahlung in Ordnung gehe, betonte ein Bankangestellter im Zeugenstand. Wenig später wurde das Geld an die Frau übergeben. Die Unterschrift auf der Quittung, mit der die Senioren den Erhalt der Banknoten angeblich bestätigten, halten Experten des Landeskriminalamtes aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit für nicht echt“. Dem Paar entstand laut Anklage ein Schaden von rund 38 000 Euro.

Weitere elf Fälle von Untreue sieht die Anklage zum Nachteil eines Wachkoma-Patienten aus Marienheide als erwiesen an. Angehörige des inzwischen verstorbenen Mannes hatten die Wipperfürtherin vor rund einem Jahr mit der Betreuung beauftragt und Vollmachten erteilt. Rund um Weihnachten 2015 soll sie alle paar Tage zwischen 500 und 1500 Euro an Geldautomaten in Wipperfürth, Marienheide und Kürten abgehoben haben.

Es geht um

47 000 Euro

Zu beiden Fällen äußerte sich die Frau vor Gericht nicht. Vehement stritt sie dagegen den Versuch ab, im Mai 2012 die Richter am Landgericht getäuscht zu haben. Vor der Zivilkammer wurde um eine Lebensversicherung in Höhe von 44 000 D-Mark gestritten. Die hatte ein Remscheider 1998 seiner damals elfjährigen Tochter hinterlassen. Ihre Patentante – die jetzt Angeklagte – verwaltete das Geld treuhänderisch, versprach, es gut anzulegen und der Tochter an ihrem 25. Geburtstag auszuzahlen. Als diese das Geld im Jahr 2012 verlangte, verweigerte die Wipperfürtherin die Auszahlung. Das Geld habe sie der Mutter der jungen Frau übergeben.

Wie die Verteidigung bestätigte, hat das Oberlandesgericht Köln inzwischen rechtskräftig gegen die Angeklagte entschieden. Die Tochter hat die Zwangsvollstreckung gegen die Angeklagte in Gang gesetzt. Der Strafprozess wird fortgesetzt.

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