Attestierter „Eifersuchtswahn“Lindlarer in Totschlagprozess wohl vermindert schuldfähig

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Zwei Bücher mit der Aufschrift „StGB“ und „Strafrecht“.

Ein Richter sitzt in einem Sitzungssaal des Landgerichts an der Richterbank hinter Büchern mit der Aufschrift „StGB“ und „Strafrecht“.

Der Angeklagte hatte erstmals angegeben, er sei von seiner Frau kurz vorher in sexueller Hinsicht gedemütigt worden.

Im Prozess gegen einen 64-Jährigen aus Lindlar, der im März vergangenen Jahres seine 63 Jahre alte Ehefrau getötet haben soll, geht die psychiatrische Sachverständige von verminderter Schuldfähigkeit beim Angeklagten aus.

Die forensische Psychiaterin sagte am Mittwoch vor der 5. Großen Strafkammer, dass der Angeklagte einem „Eifersuchtswahn“ unterlegen sei. Raum für eine vollständig aufgehobene Schuldfähigkeit und einer daraus resultierenden dauerhaften Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie konnte die Gutachterin hingegen nicht erkennen.

Angeklagter beging nach der Tat Selbstmordversuch

Der 64-Jährige ist vor dem Landgericht wegen Totschlags angeklagt. Er hat eingeräumt, seine Ehefrau im Streit mit einer Kurzhantelstange auf den Kopf geschlagen und tödlich verletzt zu haben. Die Anklage geht von fünf Schlägen aus. Nach der Tat hatte der Mann versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Er war mit seinem Porsche Cayenne mit Vollgas gegen einen Baum gefahren. Das Auto erlitt einen Totalschaden, der Mann überlebte jedoch schwer verletzt.

Der Angeklagte hatte die Tat am zweiten Verhandlungstag eingeräumt. Dabei hatte er angegeben, er sei von seiner Frau kurz vorher in sexueller Hinsicht gedemütigt worden. Der Vorsitzende hatte sich darüber erstaunt gezeigt, da der Angeklagte in seinen bis dato gemachten Aussagen dies unerwähnt gelassen hatte. Die Gutachterin bestätigte nun, dass der Angeklagte auch ihr nicht von der angeblichen Demütigung berichtet habe. Der Prozess wird am Freitag voraussichtlich mit dem rechtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt. (bks)

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