Fördergelder für HausbesitzerStadt Wipperfürth fördert Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt

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Restmüll- und Patiertonnen in Wipperfürths Brandgassen.

Die Brandgasse in Wipperfürth ist ein Beispiel für ein wenig attraktives Umfeld. Die Stadt fördert bis Mai 2023 Umbau- und Sanierungarbeiten von Hausbesitzern.

Um die Wipperfürther Innenstadt attraktiver zu gestalten, fördert die Stadt noch bis Mai 2023 Umbaumaßnahmen an Häusern von Privatleuten.

In der Innenstadt Wipperfürth gibt es viele hübsche, aber auch zahlreiche hässliche Ecken. Mit Unterstützung von Land und Bund will die Stadtverwaltung Hausbesitzer ermutigen, Fassaden zu verschönern und zu begrünen, Höfe zu sanieren und Werbeflächen zurückzubauen. Davon sollen nicht nur die Hausbesitzer und die Bewohner profitieren, sondern alle Wipperfürther und ihre Gäste.

Über das kommunale Haus- und Hofprogramm, das bis Ende Mai 2023 verlängert wurde, können bei der Stadt Förderanträge gestellt werden. Doch dafür gilt es, einige Regeln zu beachten. Gefördert werden können nur Maßnahmen im Bereich der Innenstadt. Die Kosten müssen über 500 Euro liegen, gefördert wird ein Anteil von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, den Rest trägt der Antragsteller. Der maximale Zuschuss pro Immobilie liegt bei 3000 Euro. Insgesamt stehen in Wipperfürth 60 000 Euro Fördergeld zur Verfügung.

Wipperfürth: Bis zu 3000 Euro Fördergelder für Hausbesitzer

Wichtig ist auch: Die Durchführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen haben, und sie muss bis 31. Mai 2023 komplett abgeschlossen sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der 2020 verabschiedete Gestaltungsleitfaden gibt den Rahmen vor.

Auf der Internetseite der Stadt finden sich detaillierte Hinweise für Interessenten. Hausbesitzer, die sich für eine Förderung interessieren, sollten sich im ersten Schritt von den Mitarbeitenden des Fachbereichs Bauen, Planen und Umwelt beraten lassen. Dann gilt es, die Maßnahme zu planen, Genehmigungen und drei Kostenvoranschläge einzuholen und diese mit dem Antrag bei der Stadt einzureichen. Die Verwaltung arbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs ein, im positiven Fall gibt es einen Bewilligungsbescheid, bei dem auch die Zuschusshöhe mitgeteilt wird.

Ist die Maßnahme durchgeführt, müssen die Kosten abgerechnet werden. Die Auszahlung erfolgt, nachdem der Verwendungsnachweis geprüft wurde. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden bislang zehn Förderanträge ausgezahlt und zusätzliche vier Anträge sind bewilligt. In der Summe sei damit rund ein Drittel des Fördervolums von insgesamt 60.000 Euro gebunden.

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