Vernehmung des KuriersMutmaßlicher Heroindealer aus Wipperfürth vor Gericht

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Heroin (1)

Symbolbild

Wipperfürth – Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Heroindealer aus der Hansestadt steht das Urteil weiter aus. Die Vorwürfe gegen den heute 42-Jährigen stammen aus dem Frühjahr 2017. Laut Anklage orderte der Mann bei einem Bekannten Heroin aus den Niederlanden. Im Mai 2017 soll es in der Wipperfürther Innenstadt zur Übergabe von Bargeld gekommen sein.

Gleich im Anschluss fuhr der Bekannte in das Nachbarland, wo er knapp 30 Gramm Heroin für 600 Euro erstand. Die Hälfte der Lieferung sei für den Wipperfürther bestimmt gewesen, so die Anklage. Zur Übergabe im Bergischen kam es allerdings nicht. Die Polizei stoppte die Rückfahrt des Bekannten auf der Autobahn 4 und sicherte die Drogen. Für diese Kurierfahrt ist der Mann aus dem Siegerland bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Angeklagter gibt an, schweigen zu wollen

Gegen den 42-Jährigen wurde seit 2019 mehrfach vor dem Wipperfürther Schöffengericht verhandelt, zu einem Abschluss kam es nie. Zuletzt verzögerte eine schwere Erkrankung des Angeklagten den Prozess-Neustart.

In der jüngsten Hauptverhandlung gab der Mann zu Protokoll, dass er zu den Vorwürfen schweigen wolle. Zu einem früheren Zeitpunkt hatte angegeben, dass er dem Bekannten das übergebene Geld für eine Autoreparatur geliehen habe. Jetzt stand die Vernehmung des Kuriers an.

Mitschnitte von Telefongesprächen als Indizien

Dort nahm der Siegerländer allerdings alle Schuld auf sich. Er räumte ein, das Geld in einer Wipperfürther Tiefgarage angenommen zu haben – allerdings seien die Drogen nur für ihn bestimmt gewesen. Womit er dem Wipperfürther seine Geldnot damals erklärt habe, wisse er nicht mehr. „Der hatte doch nie was mit Heroin zu tun“, sagte der Mann in Richtung des Angeklagten.

Die Richter ließen durchblicken, dass sie an der Aussage des Bekannten zweifeln. Auch die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass der Wipperfürther Heroin bestellte, um es mit Gewinn weiterzuverkaufen. Dabei stützt sie sich auf Mitschnitte der damaligen Telefonüberwachung gegen den Siegerländer, die Absprachen mit dem Wipperfürther beweisen sollen.

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Der Angeklagte wiederum hat bereits mehrfach erklärt, dass ihm das Handy im besagten Zeitraum gestohlen worden sei, also ein anderer die aufgezeichneten Gespräche mit dem Kurier geführt habe. Die Richter wollen weitere Beweise auswerten, der Prozess wird fortgesetzt. (sfl)

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