Überführt sah das Landgericht die Wipperfürtherin, die selbst einen „tragischen Unfall“ behauptet hatte, letztlich durch die Aussage einer Nachbarin.
Tödlicher Stich mit KüchenmesserWipperfürtherin zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt

Die 76-Jährige hatte selbst einen Rettungswagen für ihren Ehemann angefordert.
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Wegen Totschlags an ihrem an Demenz erkrankten Ehemann (83) hat das Kölner Landgericht am Freitag eine 76 Jahre alte Wipperfürtherin zu acht Jahren Haft verurteilt. Die 1. Große Strafkammer am Landgericht zeigte sich nach drei Verhandlungstagen überzeugt, dass die 76-Jährige ihren Mann im Januar mit einem Küchenmesser einen tödlichen Stich in den Oberkörper zugefügt hatte. „Es ist eine tragische Geschichte, die sich hier zugetragen hat“, sagte der Vorsitzende Achim Hengstenberg eingangs der Urteilsbegründung angesichts einer 46-jährigen Ehe. Diese sei zum Schluss allerdings aufgrund der Erkrankung des 83-Jährigen zunehmend von „erheblichen Streitigkeiten über alltägliche Dinge“ geprägt gewesen.
Die Angeklagte sagte „Ich stech’ Dich gleich ab!“
Überführt sah das Gericht die 76-Jährige, die selbst einen „tragischen Unfall“ behauptet hatte, letztlich durch die Aussage einer Nachbarin. Die 21-Jährige, die ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus lebt, hatte kurz vor der Tat einen Streit in der Wohnung des Ehepaars vernommen. Während der Auseinandersetzung habe die Angeklagte zweimal in aggressivem Tonfall gesagt: „Ich stech’ Dich gleich ab!“ Wenige Minuten später sei dann ein Notruf bei der Leitstelle eingegangen, in dem die 76-Jährige einen Rettungswagen für ihren Ehemann angefordert habe.
Die Angeklagte hatte zwar eingeräumt, für die tödliche Verletzung ihres Mannes ursächlich verantwortlich zu sein. Allerdings hatte die Frau über ihren Verteidiger Michael M. Lang dies als Unfall dargestellt. Demnach habe sie Essen zubereitet und etwas geschnitten, als ihr Mann aufgestanden sei, ohne sich auf seinen Rollator zu stützen. Da sie befürchtet habe, dass er stürzen könne, habe sie versucht, ihn – das Messer noch in der Hand – zu stützen. „Dabei muss das Messer eingedrungen sein“, hatte es in der Verteidigererklärung am ersten Verhandlungstag geheißen.
Gegen ein Unfallgeschehen sprach aus Sicht des Gerichts vor allem, dass die Angeklagte den alarmierten Rettungssanitätern nichts von einem Messerstich mitgeteilt habe. „Gerade bei einem Unfall würde man erwarten, dass man die Rettungssanitäter umfassend über das Geschehen informiert“, hielt der Richter der 76-Jährigen vor.
