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ZivilprozessSteuertrick beim Grundstückskauf in Oberberg geht nach hinten los

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steuer2_dpa

Kriegen die cleveren Geschäftsleute jetzt Ärger mit den Finanzbehörden? Die Bonner Richterin ist jedenfalls davon überzeugt.

Nümbrecht – Ein zum Verkauf stehendes Gewerbegrundstück in Nümbrecht passte einem Logistikunternehmer gut ins Portefeuille. Der Kaufmann aus Lindlar und der Spediteur aus Nümbrecht, der das Areal anbot, wurden sich schnell einig: Für knapp unter einer Million Euro wechselte das Gelände am 31. Juli 2020 den Besitzer. Doch nun hat der Käufer heftigen Ärger mit der Justiz.

Für das Inventar sollten die Notarkosten gespart werden

Denn er und der Verkäufer hatten in einer Art Nebenabrede vereinbart, das auf dem Grundstück stehende Inventar nicht in den notariell beurkundeten Kaufvertrag aufzunehmen, sondern gesondert zu verrechnen. Also schickte der Nümbrechter dem Kollegen aus Lindlar eine Rechnung über 58 000 Euro, die sich mit Umsatzsteuer auf 67 000 Euro erhöhte. Aufgelistet wurden unter anderem zwei auf Böcken ruhende Dieseltanks mit 21 000 Liter beziehungsweise 11 000 Liter Fassungsvermögen, eine vier Meter hohe Bürstenwaschanlage für Lkw, ein nicht verbautes Hallentor und eine Hebebühne. Bis zum 30. November 2020 sollte das Geld überwiesen werden.

Verkäufer klagt vor dem Bonner Landgericht

Doch auf dem Konto des Verkäufers kam es nicht an. „Dabei bin ich für die Umsatzsteuer schon in Vorleistung gegangen“, sagte er vor dem Bonner Landgericht, wo der Fall vor der 17. Zivilkammer verhandelt wurde. Der Nümbrechter hatte nämlich den Kaufmann aus Lindlar verklagt, der es vorzog, trotz Ladung zum Prozess nicht zu erscheinen. Er hatte die auf dem Grundstück stehenden Gegenstände in einer Widerklage als „funktionsunfähigen, mangelbehafteten Schrott“ bezeichnet.

Richterin spricht von Steuerhinterziehung

Die Richterin machte den Parteien gleich klar, wie sie die Sache sieht: Da das Zubehör nicht im Grundstückskaufvertrag aufgeführt worden sei, „haben wir es hier mit Steuerhinterziehung zu tun“. Üblicherweise übernimmt bei Immobiliengeschäften der Käufer die Kosten der Beurkundung und zahlt auch die Grunderwerbssteuer. Das aber sei hier nicht geschehen, sie werde deshalb die Bonner Staatsanwaltschaft einschalten. „Nicht nötig“, rief der Anwalt des Spediteurs dazwischen, „wir haben bereits Anzeige erstattet“. Die Kammervorsitzende erwiderte, sie müsse schon von Amts wegen selbst tätig werden.

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Ihr Vorschlag an die Parteien, sich die Kosten hälftig zu teilen, wurde vom Anwalt des Käufers abgelehnt, der im Übrigen Abweisung der Klage beantragte. So wird es zum Urteil kommen und damit wohl zur Rückabwicklung des Deals. „Das soll mir bei den gestiegenen Immobilienpreisen recht sein“, so der Nümbrechter und rieb sich die Hände.