Badeunfall im Kombibad PaffrathPolizei prüft Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung

Fernab von Idylle – Das Kombibad Paffrath steht nach dem Badeunfall mit einem Kleinkind aus Belgien in den Schlagzeilen.
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Bergisch Gladbach – Zwei Tage nach dem Badeunfall im Kombibad Paffrath schwebt ein fünfjähriger Junge aus Belgien noch immer in Lebensgefahr, sein Zustand ist unverändert kritisch. Vermutlich hat das Kind zu lange im Wasser gelegen, ehe lebensrettende Maßnahmen eingeleitet wurden.
Und genau das wirft für die Ermittler Fragen auf. Sie müssen nun klären, wie lange der Junge im Wasser gelegen hat, ob es ein tragischer Unfall war, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorlag und wie oft die Badaufsicht das Nichtschwimmerbecken kontrolliert hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung erheben wird.
„Kinder unter acht Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ins Bad. Die Verantwortung der erwachsenen Begleiter hört nicht an der Schwimmbadkasse auf“, erklärt Dr. Joachim Heuser, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB).
Für Kinder, die nicht schwimmen können, empfiehlt die DGfdB eine Eins-zu-eins-Betreuung, also einen Aufenthalt zusammen mit den Kindern im Becken.
Verwandter soll mit fünf Kindern im Bad gewesen sein
Nach Informationen dieser Zeitung soll sich im Paffrather Kombibad ein Verwandter des verunglückten Jungen gleich mit fünf Kindern im Bad aufgehalten haben. Ob alle gemeinsam im selben Becken waren, wird zurzeit ermittelt.
Aber auch das Schwimmbadpersonal steht in der Verantwortung. Die DGfdB fordert in einer Richtlinie, dass die Aufsichtskräfte in einem Schwimmbad ihren Standort so zu wählen haben, dass sie den ihnen zugewiesenen Aufsichtsbereich jederzeit überblicken und kontrollieren können.
„Liegt jemand länger als drei Minuten ohne Sauerstoffzufuhr im Wasser, ist mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen“, sagt Heuser. Professor Dr. Thomas Els, Chef der Neurologie am Marienkrankenhaus, bestätigt dies: „Nach 30 bis 40 Sekunden kommt es zu messbaren Veränderungen der Hirnstruktur.“
Wichtig sei bei Badeunfällen, wie dem in Paffrath, dass eine schnelle Reanimation eingeleitet werde. „Das Herz muss schnell stabilisiert werden, dass ist das Wichtigste“, sagt Els. Jeder Bürger sollte in der Lage sein, eine Reanimation durchführen zu können, um Leben zu retten.
Die Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH wollte sich am Freitag nicht detailliert über das Aufsichtskonzept im Kombibad äußern – die polizeilichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, hieß es von Seiten der Verantwortlichen.
Stadtsprecher Martin Rölen: „Die Bädergesellschaft der Stadt ist Mitglied in der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen. Grundsätzlich orientiert sich die Bädergesellschaft an deren Empfehlungen.“