Beim Einparken eine Fußgängerin angefahren hat ein 91-jähriger Autofahrer. Jetzt stand der alte Herr deswegen vor Gericht.
Unfall91-Jähriger steht wegen Körperverletzung in Bensberg vor Gericht
Ein zur Unfallzeit 91-jähriger Fahrer hat am Bensberger Amtsgericht eine gnädige Staatsanwältin und eine gnädige Richterin gefunden. Der Mann hatte laut Anklage am 27. Mai 2022 beim Einparken auf der Schloßstraße Gaspedal und Bremse verwechselt und damit eine Bensberg-Besucherin zu Fall gebracht und verletzt.
Die Staatsanwaltschaft klagte den bis dahin untadelig durchs Leben gegangenen und gefahrenen Ex-Handwerker Fritz W. (Name geändert) wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung an.
Vor Gericht bestritt der von Ehefrau Luisa zum Prozess begleitete Fahrer zwar, nicht mehr fahrtüchtig gewesen zu sein. Die Mienen von Richterin Milena Zippelius-Rönz und der Staatsanwältin hellten sich aber merklich auf, als der Verteidiger erklärte, dass Fritz W. am Morgen der Verhandlung seinen Führerschein freiwillig beim Straßenverkehrsamt zurückgegeben habe.
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Eine entsprechende Bescheinigung zeigte der Angeklagte vor. Die Richterin lobte ihn: „Das ist eine gute Idee.“ Es sei keine Schande, mit 91 Jahren diesen Schritt zu gehen, sagte die Richterin weiter, woraufhin Ehefrau Luisa W. aus dem Zuschauerraum korrigierte: „Er ist jetzt 92!“ Die Richterin fuhr dennoch mit ihrem Lob für die Entscheidung des Angeklagten fort: „Wer schafft es schon, so lange Auto zu fahren?“
Die materiellen Ansprüche der verletzten Bensberg-Besucherin hat die Versicherung des Unfallfahrers längst beglichen, und der Dame gehe es auch wieder gut, wie der Gladbacher dem Gericht weiter berichtete: „Bei unserem letzten Telefonat hat sie mir gesagt, ich solle mir keine Sorgen mehr machen.“ So endete das Verfahren statt mit einer Verurteilung mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage.
Angesichts der eigentlich ordentlichen, durch horrende Krankenversicherungsbeiträge aber empfindlich geschmälerten Rente kamen die Juristinnen Fritz W. bei der Höhe entgegen: Statt der zunächst erwogenen 300 Euro muss er nun in Raten insgesamt 200 Euro an die Verkehrswacht überweisen, danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.