ProzessBeißender und spuckender Overather muss acht Monate in Haft

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Der Schriftzug «Polizei» ist auf einem Polizeiauto zu sehen.

Auf der Straße, im Polizeiwagen und sogar im Gewahrsam randalierte ein 40-jährige Overather.

Polizisten bespuckt, gebissen und rassistisch beleidigt hat ein 40-jähriger Overather. Jetzt stand er in Bensberg vor Gericht.

Seine Lebensgefährtin soll der 40-jährige Overather geschlagen und gewürgt haben, sodass ihr Sohn die Polizei rief. Als die eintraf, beleidigte er die Beamtinnen und Beamten: mit Standardbeschimpfungen, einen aber auch gezielt und mehrfach rassistisch.

2,5 Promille schon am Mittag

Dann lief der Mann mit seinen 2,5 Promille am Mittag munter weg, wurde eingeholt, leistete heftigen Widerstand, trat, spuckte, biss und brachte zu guter Letzt sogar noch im Polizeigewahrsam zwei Polizisten und damit auch sich selbst zu Fall.

Wegen des Vorfalls vom 13. November 2021 stand Klaus P. (Name geändert) jetzt in Bensberg vor Gericht. Dort trat er jovial-einsichtig auf und entschuldigte sich zwar mehrfach für sein falsches Verhalten, redete aber auch mehrfach dazwischen. Und wies darauf hin, dass ihn die Polizisten ja nicht eine Stunde lang auf offener Straße hätten festhalten müssen. Außerdem hätten sie ja auch den einen Beamten, mit dem er so gar nicht gekonnt hätte, von ihm fern halten können.

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Die Polizisten haben nur ihre Arbeit gemacht.
Richterin Birgit Brandes

Gut kam diese Verteidigungsstrategie aber weder bei Richterin Birgit Brandes noch bei der Staatsanwältin an. Die Polizisten hätten sich völlig korrekt verhalten und einfach ihre Arbeit gemacht, sagte die Richterin. Und das lange Warten auf der Straße, das ließ ihn einer der Polizisten als Zeuge wissen, habe damit zu tun gehabt, dass die Justiz zu entscheiden hatte, ob ihm nach dem Angriff auf die Lebensgefährtin eine Blutprobe entnommen werden sollte.

Dass das gedauert habe, dafür könne die Polizei nichts. Und im Übrigen sei die Polizei die Polizei und es sei keineswegs möglich, dass sich jemand selbst aussuche, mit welchen Polizisten er zu tun haben wolle und mit welchen nicht.

Mit Pfefferspray Widerstand gebrochen

Beim Warten auf die Blutproben-Entscheidung auf der Straße in Overath war die Situation zusehends eskaliert, denn Klaus P. fühlte sich nicht nur durch die ethnische Abstammung eines der Polizisten provoziert, sondern auch durch Nachbarn, die dazu gekommen seien und „wie auf dem Dorf“ ihren Senf dazu gegeben hätten.

Mit vereinten Kräften gelang es den Beamten zunächst nicht, den zu Boden gebrachten Randalierer einmal umzudrehen, sodass ihm eine Beamtin schließlich Pfefferspray verabreichte, um den Widerstand zu brechen. Anschließend musste eine Rettungswagenbesatzung sowohl ihm als auch der Polizistin die Augen auswaschen.

Mit Blaulicht ins Polizeigewahrsam

Den Transport ins Polizeigewahrsam nach Bergisch Gladbach brachten die Beamten mit Blaulicht und Martinshorn hinter sich, um ihn zu beschleunigen. Auf dem Weg in die Zelle brachte er schließlich die Beamten und sich selbst zu Fall.

Vor Gericht bat der zwölffach, zuletzt durch einen Strafbefehl wegen der Attacke auf die Lebensgefährtin, vorbestrafte Randalierer um eine milde Strafe. Er wolle ja wieder auf Montage gehen. „Wir werden uns in diesem Gerichtssaal nicht mehr wiedersehen“, versprach er. Dabei blieb aber offen, ob das an seinen guten Vorsätzen für die Zukunft liege oder an seinem mittlerweile erfolgten Umzug ins Linksrheinische, wo ein anderes Gericht zuständig ist.

Ich habe gerade genug von Ihrer Respektlosigkeit erlebt.
Die Staatsanwältin zum Angeklagten

Doch auch mit seinen vergleichsweise sanften Tönen konnte Klaus P. nicht punkten. „Ich habe gerade genug von Ihrer Respektlosigkeit erlebt“, sagte die Staatsanwältin und forderte fünf Monate Haft – ohne Bewährung. Auf diesen Antrag tat Richterin Brandes noch einmal drei Monate drauf: „Was Sie gemacht haben, war unmöglich! Das geht gar nicht.“

Im Gegensatz zur Staatsanwältin wolle sie dem Angeklagten allerdings noch eine Chance geben, deshalb setze sie die acht Monate zur Bewährung aus. Die nächsten drei Jahre muss Klaus P. sich nun benehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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