Für einen staatsfeindlichen Facebook-Post nach der Razzia vom 7. Dezember im Reichsbürger-Milieu zahlt ein Gladbacher 400 Euro Strafe.
ProzessBergisch Gladbacher begrüßte Putschpläne von „Reichsbürgern“

Bei einer bundesweiten Razzia haben die Behörden im Dezember 2022 eine Verschwörergruppe auffliegen lassen.
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Staatsbürgerkunde für absolute Anfänger: „Sie müssen nicht mit der Politik der Regierung einverstanden sein. Aber dafür gibt es Wahlen und Demonstrationen“, klärte Strafrichter Ertan Güven den 40-jährigen Angeklagten noch einmal auf, nachdem er ihn zu einer Geldstrafe verdonnert hatte.
Die richterliche Nachhilfestunde hatte Hennes K. (Namen geändert) offenbar dringend nötig. Denn der zweifache Familienvater hatte nach dem am 7. Dezember 2022 von den Sicherheitsbehörden vereitelten Putsch-Versuch von „Reichsbürgern“ in die Tasten gehauen und auf Facebook seinen Senf dazu gegeben.
Strafgesetzbuch verbietet Belohnung und Billigung bestimmter Taten
„Schade, dass der Putsch erfolglos war“, fabulierte er, um danach Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu wünschen: „Ich hoffe, Sie schmoren in der Hölle.“ Aus Sicht der Kölner Staatsanwaltschaft war da Schluss mit lustig – aber nicht wegen der bösen Wünsche für die oberste Chefin der Sicherheitsbehörden des Bundes, sondern wegen des Bedauerns hinsichtlich des gescheiterten Staatsstreiches.
Denn da die Bundesrepublik Deutschland sich als wehrhafte Demokratie versteht, setzt sie Staatsfeinden klare Grenzen. Eine dieser Grenzen ist der Paragraf 140 des Strafgesetzbuches. Der behandelt die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ und besagt: Wer bestimmte Taten belohnt oder in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Haft bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zu diesen Taten zählen Hochverrat (Staatsstreich) und Landesverrat (Spionage), aber auch der sexuelle Missbrauch von Kindern. In seinem Prozess am Donnerstagvormittag legte Hennes K. umgehend ein Geständnis ab. Ja, er habe das geschrieben, aber er habe es eigentlich gar nicht so gemeint. Zu dem Zeitpunkt, als er es geschrieben habe, habe er nur was von „fünf, sechs älteren Leuten“ gehört, die irgendwas vorgehabt hätten. „Ich habe das nicht als Straftat verstanden. Es tut mir leid.“
Angeklagter gesteht und bedauert
Im Hinblick auf das Geständnis und auf die Situation seines von Krankengeld und einer halben Erwerbsminderungsrente lebenden Mandanten fragte Verteidiger Christoph Schuy, ob man das Verfahren nicht einstellen könne. Die Antwort des Staatsanwaltes war kurz und klar: „Nein.“ Der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, wovon er geschrieben habe, er habe selbst das Wort „Putsch“ benutzt.
Der Strafforderung des Anklägers folgte am Ende Richter Güven mit seinem Urteil: 400 Euro Geldstrafe, entsprechend 40 Tagessätze zu zehn Euro. Dabei wies der Richter den bislang ausschließlich wegen drei Delikten aus dem Hooligan-Milieu aufgefallen Angeklagten darauf hin, dass die Tagessatz-Höhe wohlwollend abgerundet sei.
Und er gab dem Angeklagten mit: „Ich will Sie hier rechts von mir nicht mehr wiedersehen – es sei denn, Sie entscheiden sich, Jura zu studieren und Anwalt zu werden.“ Nein, das habe er nicht vor, antwortete der Angeklagte – und nahm das Urteil an.