„Best practice in anderen Städten“Bergisch Gladbacher Ausschuss streitet über sozialen Wohnungsbau

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Das Wachendorff-Gelände ist umgeben von Wald.

Die Zukunft des Wachendorff-Geländes entscheidet sich im Handlungskonzept Wohnen.

Der Bergisch Gladbacher Planungsausschuss streitet über die 30 Prozent Quote für Sozialwohnungsbau.

Der Ton wird schärfer. Dies zeigt die Debatte über die neue Baulandstrategie der Stadt im Planungsausschuss. Mit einer Mehrheit von nur einer Stimme kommt die 30 Prozent-Quote für Sozialwohnungen bei Neubauprojekten zwar durch. Aber ob die hauchdünne Entscheidung im Stadtrat hält, ist absolut ungewiss.

Investoren, die neues Baurecht wollen und deren Grundstücke dadurch an Wert gewinnen, müssen künftig im Gegenzug Zusagen an die Stadt machen: 30 Prozent der Fläche sollen für geförderte Wohnungen reserviert sein. Dafür setzt sich die knappe Mehrheit von Grünen, SPD und Freie Wählergemeinschaft (FWG) ein. CDU, FDP, Bergische Mitte und AfD stimmen dagegen.

Scharfer Ton unter den Bergisch Gladbacher Fraktionen

Die Kritik der Gegner der 30 Prozent-Klausel lautet: Mit einer starren Quote für Sozialwohnungen in dieser Höhe würden Investoren abgeschreckt. Am Ende würde dann genau das Gegenteil erreicht werden: Statt mehr geförderte Wohnungen würden weniger gebaut werden. Über eine Stunde dauert der Streit über die richtige Quote. Eine Stunde, die es in sich hat und die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern der 30 Prozent-Regelung offenbart.

Deutlich wird dabei vor allem die Zerrüttung zwischen den ehemaligen Partnern der Ampelkoalition: FDP gegen Grüne und SPD. Die Rede ist von „Realitätsverlust der Verwaltung“, „Wahrnehmungsdefiziten“, „Gefälligkeitsgutachten“ (Jörg Krell, FDP), „Knebelverträge für Investoren“ (Hermann-Josef Wagner, CDU), „Ohne 30 Prozent-Quote, wird es soziale Verwerfungen geben“ (Klaus Waldschmidt, SPD), „Freie Wähler als Steigbügelhalter für Rot-Grün“, (Robert Martin Kraus, CDU). Dies ist nur eine Auswahl der Begriffe, die fallen.

Grüne und SPD stehen hinter der Reform für den Sozialwohnungsbau

Grüne und SPD stehen voll hinter der Reform, wie sie die Stadtverwaltung vorschlägt. Die beiden Parteien betonen, eine im Baugesetzbuch verankerte Angemessenheitsprüfung garantiere, dass die von der Stadt geforderten Leistungen die Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben nicht zu stark belasteten. „Die 30 Prozent-Quote ist angemessen, best practice in vielen anderen Städten“, betont Sascha Gajewski von den Grünen, und somit der einzig gangbare Weg, den sozialen Wohnungsbau zu beleben.

„Es kann nicht unser Ziel sein, hohe Gewinne von Investoren abzusichern“, sagt Klaus Waldschmidt (SPD). Die Argumente von CDU und FDP überzeugten nicht. So scheitert die CDU mit ihrem Antrag knapp, die verpflichtende Quote für geförderten Wohnungsbau auf 15 Prozent festzulegen. Zusätzlich, so der CDU-Vorschlag, soll die Übernahme der Kosten der Baulandentwicklung wie Erschließungskosten von Investoren eingefordert werden.

Sie schütten das Kind mit dem Bade aus
Michael Metten, CDU-Fraktionschef

Außerdem soll der Rheinisch-Bergischen Siedlungsgesellschaft ein Vorverkaufsrecht von 15 Prozent der geplanten Wohnbauflächen eingeräumt werden. „Sie schütten das Kind mit dem Bade aus“, warnt CDU-Fraktionschef Michael Metten Rot-Grün. Die 30-Prozent-Quote sei einfach zu streng.

Dies bestätigt Jörg Krell von der FDP und nennt als Beweis Untersuchungen von Banken und Analyseunternehmen. Der CDU-Antrag biete mehr Flexibilität in der Anrechnung und den notwendigen Raum für Mischkalkulationen. Der Ergänzungsantrag der Freien Wähler, eine Bagatellgrenze für kleine Bauvorhaben zu ziehen, kann sich dagegen mit den Stimmen von Grünen, SPD und Bergischer Mitte durchsetzen.

CDU unterstellt Freien Wählern keine eigenen Entscheudungen zu treffen 

Demnach soll die verpflichtende Quote von 30 Prozent nicht gelten für Projekte bis zwölf Wohneinheiten, beziehungsweise bis zu einer Fläche von 1000 Quadratmeter. Ansonsten stehe die FWG „voll und ganz“ hinter der 30 Prozent-Quote. Die Unterstellung der CDU, die Freien Wähler winkten als „Steigbügelhalter“ Anträge von Grün-Rot blind durch, weist Förster entschieden zurück:

„Wir treffen unsere Entscheidungen aufgrund eigener Entscheidungen“, sagt er. Die Frage ist jetzt, ob sich die Bauwirtschaft auf die Reform einlässt. Denn erzwingen kann die Stadt die geforderten Leistungen des Bauherren nicht, sie könnte ihm allenfalls Baurecht verweigern, wenn er sich gegen Vorgaben sperren würde. Nagelprobe für die neue Baulandstrategie wird der Bebauungsplan für das Wachendorff-Gelände sein, das größte Bauprojekt, das aktuell in Bergisch Gladbach ansteht.

Die Verhandlungen zwischen Investor und Stadtverwaltung laufen noch. Es ist allerdings ungewiss, ob der Beschluss des Fachausschusses im Stadtrat am kommenden Dienstag Bestand haben wird. Dies funktioniert nur, wenn Grüne, SPD und FWG in kompletter Fraktionsstärke dafür stimmen würden. Fehlt nur ein einziger Mandatsträger von den Genannten, dann ist der Vorstoß bei Stimmengleichheit abgelehnt.

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