Stadt will PflichtHundehalter in Bergisch Gladbach sollen Kotbeutel immer bei sich haben

Lesezeit 2 Minuten
Ein Hund sowie einen Hundehalter mit Kotbeutel.

Kotbeutel für Hunde sollen Hundehalter bald in Bergisch Gladbach verpflichtend bei sich haben.

In Bergisch Gladbach sollen Hundehalter verpflichtend einen Kotbeutel bei sich haben, wenn sie mit ihrem Hund unterwegs sind.

„Wo ist denn Ihr Hundekotbeutel?“ Diese Frage könnte bald öfter gestellt werden in der Kreisstadt. Über 6000 Hunde leben offiziell in Bergisch Gladbach, plus einigen Hundert von nicht gemeldeten. Sie alle sorgen für Hinterlassenschaften.

Die meisten Hundehalter entsorgen den Hundekot pflichtbewusst mit entsprechenden Beuteln , damit Parks und Spielplätze und Gehwege sauber bleiben. Manche halten sich nicht dran, was für die Stadt ein „Ärgernis“ ist. Zuletzt hatte sie mit einer Plakataktion darauf hingewiesen.

Uneinsichtigen Hunden beziehungsweise Hundehaltern droht ein Bußgeld: Wessen Hund sein „Geschäft“ im öffentlichen Raum verrichtet, muss mit einer Anzeige durch die Stadtwächter rechnen. Bislang muss ertappt werden Bislang gibt es allerdings ein großes Problem: Hund und Herrchen/Frauchen müssen auf frischer Tat ertappt werden, gerade wenn der Vierbeiner sein „Geschäft“ macht.

Üblich in anderen Kommunen

Dies sei „schwierig“ und „kaum umsetzbar“, bedauert die Stadt und hat sich etwas Innovatives für alle Hundefreunde und -freundinnen überlegt: den verpflichtend mitzuführenden Hundekotbeutel. Solch eine Regel gibt es in anderen Städten bereits, etwa in Wuppertal.

Dort sind Hundehalter unterwegs mit den meist farbigen Kotbeuteln, viele verschnüren die Beutel demonstrativ an ihrer Hundeleine. Damit sollen die städtischen Aufpasser direkt erkennen, dass man sich an die Vorschrift hält. Die Gladbacher Verwaltung will analog dazu eine Veränderung in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf den Weg bringen.

Neu eingefügt werden soll dort folgender Passus: „Wer einen oder mehrere Hunde ausführt, hat Hundekotbeutel in ausreichender Anzahl oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot mitzuführen.“ Auf Verlangen der Ordnungskräfte der Stadt müssten die Kotbeutel oder die anderen Behälter „jederzeit“ vorgezeigt werden.

Entscheidung im Stadtrat Bergisch Gladbach

Wer dann ohne Beutel mit seinem Hund unterwegs ist, hat schlechte Karten und kann sich auf ein Verwarngeld einrichten; das „Geschäft“ als solches spielt dann keine Rolle. Im Februar berät der Ausschuss für Infrastruktur über die Sache, der Stadtrat entscheidet in seiner Sitzung am 28. März.

Eine Woche nach ihrer Bekanntmachung soll die Veränderung in Kraft treten, Anfang April könnte demnach die Hundekotbeuteltragepflicht dann Realität werden und der Absatz der Beutelchen rasant steigen.

Beutel-Stationen in Parks gibt es übrigens nicht; das „Geschäft“ darf in Grünanlagen ja auch nicht verrichtet werden. Bei der jüngsten Hundezählung waren im vergangenen Jahr 600 unangemeldete Hunde ermittelt worden, Kämmerer Thore Eggert freute sich über 75.000 Euro an Zusatzeinnahmen.

KStA abonnieren