Ein als Soldat und Vater gescheiterter Angeklagter stand als Laufbursche falscher Polizisten vor Gericht. Er bestritt vergeblich.
SchockanrufeEx-Soldat wird in Bergisch Gladbach als Bote falscher Polizisten verurteilt

Immer öfter werden ältere Menschen Opfer falscher Polizisten (Symbolfoto).
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Ein Handlanger „falscher Polizisten“ ist am Dienstag in Bergisch Gladbach zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss der Mann 100 Sozialstunden ableisten. Nach der Überzeugung von Strafrichter Ertan Güven hatte der ehemalige Zeitsoldat bei einem 82-jährigen Gladbacher 36 000 Euro abholen wollen und dessen Wohnumfeld ausgekundschaftet. Die echte Polizei nahm den 34-Jährigen fest.
Wer meint, dass ein gewisses Maß an Dreistigkeit nicht mehr zu übertreffen ist, wurde durch den Fall, der sich am 25. und 26. April 2022 in Bergisch Gladbach abspielte, eines Besseren belehrt. Rentner Otto N. (Namen geändert) wurde an diesen beiden Tagen gleich zweimal zur Zielscheibe von Betrügern, die unter falscher Rufnummer und mit falschen Angaben gezielt Druck aufbauten.
Am ersten Tag 21.000, am zweiten sogar 36.000 Euro gefordert
Beim erstem Mal waren die vermutlich aus dem Ausland operierenden Täter erfolgreich: Otto N. deponierte 21 000 Euro vor der Haustür, das Geld wurde geholt. Als dann aber am Folgetag erneut falsche Polizisten in der Leitung waren und dieses Mal sogar 36 000 Euro forderten, witterte der alte Herr den Betrug, und er wandte sich erst an seinen Enkel und dann auch an die Polizei.
Die Gladbacher Polizisten stellten in kürzester Zeit eine großangelegte Kontrollaktion auf, ein Beamter hörte in der Wohnung mit, andere observierten die Umgebung, und denen fiel dann der ehemalige Zeitsoldat Thomas G. auf, der mit einem Mercedes-Leihwagen mit Hamburger Kennzeichen viermal an der Wohnanschrift vorbeifuhr.
Angeklagter Laufbursche von Hintermännern bedroht?
Zwei Beamte vom Verkehrsdienst, die die Kripo bei dem Einsatz unterstützten, entschlossen sich zum Zugriff und nahmen den Verdächtigen fest. Gegenüber den Beamten wollte der Mann keine Aussage machen; es gehe um sein Leben. Auch die Mutter des Verdächtigen meldete sich bei der Polizei und berichtete von verdächtigen Besuchen bei ihr und von Warnungen ihres Sohnes.
Vor Gericht gab der anwaltlich nicht vertretene Thomas G. an, er habe an der Adresse nur etwas für einen Bekannten abholen wollen. Der Richter verurteilte ihn wegen versuchten gemeinschaftlichen Betruges und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Es sei besonders verwerflich, sich alte, besonders schutzbedürftige Menschen als Opfer auszusuchen.
Die Familiengerichte sind voll mit Scheidungsverfahren. Wenn die Betroffenen alle straffällig würden, müssten wir noch viele Strafrichter einstellen.
Andererseits berücksichtigte der Richter in seinem Urteil, dass der Angeklagte gerade bis Mai 2023, nach unerlaubtem Entfernen von der Truppe, erstmals in Haft gesessen habe, was ihm eine Warnung sein könne, und auch, dass der Vater zweier Kinder viele Jahre lang, bis zu seiner Scheidung, rechtstreu gelebt habe.
Jedoch, so der Richter weiter, könne sein familiäres Unglück keine Entschuldigung sein: „Die Familiengerichte sind voll mit Scheidungsverfahren. Wenn die Betroffenen alle straffällig würden, müssten wir noch viele Strafrichter einstellen.“ Zwar sei es noch nicht gelungen, die Hintermänner zu ermitteln. Güven: „Aber das ist nur eine Frage der Zeit.“