Anwohner setzen sich durchVerwaltungsgericht kippt Fahrradstraße am Hasenweg in Bergisch Gladbach

4 min
Das Foto zeigt den Hasenweg in Bergisch Gladbach

Der Hasenweg im Stadtteil Frankenforst

Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass die Fahrradstraße in Bergisch Gladbach rechtswidrig ist. Die Schilder müssen weg.

Klatsche für die Verkehrsplaner der Stadt Bergisch Gladbach: Am Dienstag urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass die Ausweisung einer Fahrradstraße auf dem Hasenweg im Stadtteil Frankenforst rechtswidrig ist.

Die Juristen gaben der Stadt mit auf den Weg, die bereits vorhandenen Verkehrsschilder zu entfernen, dazu könnten möglicherweise auch die farbigen Fahrradstraßenmarkierungen auf der Fahrbahn zählen. Wann genau die Stadt dies angehen könnte, ist offen. Gegen das Urteil kann die Stadt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Zwei Anwohner des Hasenwegs hatten sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht gewandt. Ihnen gaben die Richter jetzt recht. Die Voraussetzungen für die Einführung der Fahrradstraße seien nicht gegeben, stellten die Richter fest. Der Hasenweg und auch die angrenzende Nachtigallenstraße waren im vergangenen Jahr von der Stadt als erste Fahrradstraßen eingeweiht worden, nach umfangreichen Markierungsarbeiten.

Politischer Streit um Verkehrswende flammt neu auf

Vorausgegangen war ein langes Hin und Her in der Politik. Einige Anwohner hatten die Einrichtung der Fahrradstraßen immer wieder heftig kritisiert, insbesondere wegen des damit verbundenen Wegfalls von Parkflächen am Fahrbahnrand. Seit mehreren Jahren streiten in der Kreisstadt SPD und Grüne sowie CDU und FDP um das Fahrradstraßenkonzept, das von den Planern der Stadt als Teil der „Verkehrswende“ aufgefasst wird.

Die Richter stellten in ihrer Begründung fest, dass die Stadt eine solche Straße „zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung“ einrichten könne. Dabei dürfe es sich die Stadt aber nicht allzu leicht machen. Der Hinweis auf Konzepte zum Radverkehr oder zu Fahrradstraßen reiche allein nicht aus. Diese Dokumente zeigten zwar den Willen der Stadt, auf dem Hasenweg eine Fahrradstraße einzurichten.

Das Bild zeigt den Hasenweg bei seiner symbolischen Eröffnung im Jahr 2025. (Archivbild)

Das Bild zeigt den Hasenweg bei seiner symbolischen Eröffnung im Jahr 2025. (Archivbild)

Die Ausweisung dieser Straße als Fahrradstraße sei allerdings rechtswidrig. Die entscheidenden Formulierungen im Richterspruch folgen: Die Stadt habe im Vorfeld des Beschlusses gar keine und im Anschluss nur unzureichend Verkehrsdaten erhoben. Die Richter werteten dies offenbar als ein Stochern im Nebel, eine für sie nicht belastbare Grundlage.

Richter rügen fehlende Datengrundlage

Und weiter heißt es: „Die nur einmalige Verkehrszählung des fließenden Verkehrs erlaubt keine belastbare Prognoseentscheidung, ob und wie sich die Verkehrsströme ändern.“ Für den sogenannten ruhenden Verkehr seien gar keine Daten erhoben worden. Weil es keine Fakten gebe, könne auch nicht beantwortet werden, ob der ersatzlose Wegfall der Parkflächen am Hasenweg angemessen sei. Zu wenig Konkretes vor der Entscheidung: Dies bewog die Juristen dazu, sich in ihrem Urteil dem Antrag der Gegenseite anzuschließen.

Wichtig: Geklagt hatten zwei Anlieger des Hasenwegs. Deshalb gilt der Richterspruch ausschließlich für den Hasenweg. Die angrenzende Nachtigallenstraße, ebenfalls eine Fahrradstraße, ist von den juristischen Dingen nicht tangiert. Hier kann alles so bleiben wie es ist. Was dem Urteil noch zu entnehmen ist: Die Stadt kann die aus Sicht der Richter vorliegenden Fehler heilen.

Neue Untersuchungen könnten zweiten Anlauf ermöglichen

Dafür müssten in den kommenden Wochen und Monaten neue Verkehrsuntersuchungen in Auftrag gegeben werden. Diese dann auch unter dem Blickwinkel, was mit den wegfallenden Parkplätzen ist. Die Stadt hatte mit der zu geringen Fahrbahnbreite argumentiert und den Anwohnern aufgegeben, auf den eigenen Grundstücken für Ersatz zu sorgen. Der Hinweis auf die Verkehrsströme müsste ebenfalls mit in die Untersuchungen aufgenommen werden.

Derart mit Aussagen unterfüttert könnte die Stadt möglicherweise einen neuen Anlauf starten. Die Frage einer erneuten politischen Beteiligung steht ebenfalls nach dem Spruch des Verwaltungsgerichts im Raum. Auch nach der jüngsten Kommunalwahl stehen sich Befürworter und Gegner der Fahrradstraßen erbittert gegenüber. Die politischen Lager sind ungefähr gleich groß.

Stadt muss Schilder entfernen – Urteil noch nicht rechtskräftig

Wie auch immer die Stadt vorgehen wird: Das Einholen der vom Gericht geforderten Angaben wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Vor Einrichtung der Fahrradstraßen hatte die Stadt zahlreiche Informations- und Beteiligungsformate für die Anwohnerschaft angeboten.

Schon bei diesen Treffen war deutlich geworden, dass Kritiker aus der Anlegerschaft juristisch gegen die Fahrradstraßen vorgehen werden. Am Dienstag hatten sie Erfolg. In den kommenden Monaten wird das Thema der Fahrradstraßen weiter in der Stadtgesellschaft diskutiert. Zahlreiche Fahrradrouten sind innerstädtisch in der Vorbereitung. Hasenweg und Nachtigallenstraße gehören zur Strecke Radroute F2, die von Bensberg nach Refrath führen soll, und zwar auf den Nebenstrecken in den Stadtvierteln.

Auf einer Liste der Stadt, als Information zu den weiteren Radrouten, sind nicht weniger als 13 Straßenzüge gelistet, die für eine Fahrradstraße in Vorplanung sind. Eine Anfrage an die Stadt zur Stellungnahme blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Aktenzeichen des Urteils: 18 L 264/26