Kommunale FinanzenBergisch Gladbacher Kämmerer fordert zur Abgabe der Grundsteuer auf

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Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer.

Ein Formular zur Angabe des Grundsteuerwerts für die Grundsteuer. Wie hoch die Einnahmen aus der Grundsteuer in Zukunft sein werden, ist ungewiss.

Die neue Berechnung der Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen bleibt ein Thema.

Wie sich die neue Berechnung der Grundsteuer auf die kommunalen Haushalte auswirkt, bleibt eine spannende Frage. In dieser Situation wendet sich der Kämmerer von Bergisch Gladbach, Thore Eggert, mit einer Pressemitteilung an die Bürger.

Er „appelliert“ an alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. Die Abgabe der Erklärung sei die Grundvoraussetzung, damit Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können.

In vielen Fällen in Bergisch Gladbach lasse sich der Sachverhalt am Telefon klären

„Sollten Sie bereits Ihre Grundsteuererklärung abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt“, so der Kämmerer. In vielen Fällen lasse sich der Sachverhalt am Telefon klären.

In Bergisch Gladbach liegt der Hebesatz der Grundsteuer bei 731 Prozent. Für Gladbachs Kämmerer - wie für alle anderen Kämmerer von Kommunen - wird entscheidend sein, wie sich die Einnahmen aus der Grundsteuer mit der neuen Berechnungsmethode der Grundsteuer entwickeln. Klar ist, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer eine der wichtigsten Säulen der Finanzierung der Kommunen sind.

Die Grundsteuerreform soll „aufkommensneutral" sein

Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, dass die Grundsteuerreform „möglichst aufkommensneutral“ sein soll. Die Kommunen sollen durch die Reform also nicht mehr Geld erhalten – aber auch nicht weniger. Bislang gehen die Steuerexperten davon aus, dass die Grundsteuer in gefragten Ballungsgebieten teurer wird als in ländlichen Gebieten.

Hintergrund ist, dass das Finanzamt mit den aktuellen Bodenrichtwerten arbeitet. Tendenziell könnte Bergisch Gladbach nach dieser Einschätzung mit höheren Einnahmen aus der Grundsteuer rechnen — bei ländlichen Kommunen würden die Einnahmen sinken.

Ob das so kommt, ist aber noch nicht klar. Die Zahlen liegen noch nicht vor. Wenn die Grundsteuerreform „möglichst aufkommensneutral“ sein soll, könnte das dazu führen, dass Bergisch Gladbach seine Hebesätze senken müsste - und Kürten sie erhöhen.

In Nordrhein-Westfalen soll es offizielle, transparente Informationen für die Kommunen geben, bei welchen Hebesatz die neue Grundsteuer tatsächlich „aufkommensneutral“ ist. Hintergrund ist die Befürchtung, dass mit der neuen Grundsteuer auch neue Steuererhöhungen kommen.

Die Neuberechnung der Grundsteuer war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Berechnungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Es würden gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoßen.


Rund 80 Prozent aller Grundsteuererklärungen sind nach Angaben des Bergisch Gladbacher Finanzamtes bearbeitet worden – für 20 Prozent der Immobilien gibt es also keine Erklärung. Die Oberfinanzdirektion in Düsseldorf erklärte, dass in den vergangenen Wochen „Erinnerungsschreiben“ verschickt worden seien. Sollte der Immobilienbesitzer oder die -besitzerin auf diese „Erinnerungen“ nicht innerhalb von zwei Wochen antworten, werde die Besteuerungsgrundlage geschätzt.Die Schätzung entbinde aber nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung. Noch werde, so teilte die NRW-Finanzverwaltung weiter mit, allerdings nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zwangsgelder festzusetzen. Es wird auf die Einsicht und Kooperation der Bürger gesetzt.

Der Bergisch Gladbacher Verein Haus und Grund kämpft dafür, die Grundsteuerreform grundsätzlich abzuschaffen. Die Mitglieder des Vereins können mit einem Musterschreiben Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wie viele Widersprüche es in Bergisch Gladbach gegen die Grundsteuererklärung gibt, beantwortet das Gladbacher Finanzamt konkret nicht. Es wird auf die Zahl der Widersprüche insgesamt in NRW verwiesen. Danach haben 10,4 Prozent aller Immobilienbesitzer Einspruch erhoben. (nie)

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