Bergisch GladbachKassiererin wirft Glas mit Brei in Richtung von Kundin – Geldstrafe

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)
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Bergisch Gladbach – Eine absurde, aber zugleich brandgefährlich Situation: Drei Tage vor Weihnachten hat eine 58-jährige Kassiererin ein Glas Baby-Brei in Richtung einer Kundin geworfen. Jetzt stand sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Da die bis zu dem Ausraster stets unauffällige Frau aber von ihrem Arbeitgeber, einem Drogerie-Filialisten, bereits gefeuert worden war, sprach der neue Bensberger Strafrichter Jonathan Bischoff ein maßvolles Urteil und verurteilte sie zu nur 300 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwältin hatte das Doppelte gefordert, die Verteidigerin Freispruch.
Richter Bischoff machte deutlich, dass er den „skurrilen Fall“ lieber gar nicht ausgeurteilt, sondern gegen Buße eingestellt hätte. Doch das wollte die Staatsanwältin nicht mittragen.
Stress vor dem Fest
Der Vorfall hatte sich am Samstagmittag vor Heiligabend 2019 in der Kreisstadt ereignet: Die Filiale war voll und Kassiererin Erna N. (Namen geändert) im Stress. Gestresst war aber auch Kundin Özlem G. Die 32-jährige Medizinische Fachangestellte hatte gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Martin K. allerlei hippe Lebensmittel fürs Baby eingekauft und wartete an der Kasse. „Mein Lebensgefährte ist mit dem Baby schon mal rausgegangen, weil es schrie, und hat mir seine Karte zum Bezahlen dagelassen“, so die junge Frau mit den langen schwarzen Locken vor Gericht. „Ich habe eine Vollmacht für die Karte.“
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Die „Dame an der Kasse“ habe die Karte mit dem sehr deutsch klingenden Männernamen erst angenommen, dann aber plötzlich eine Riesenszene gemacht. Sie dürfe gar nicht damit zahlen. Die Dame habe sich nicht beruhigen lassen und sie am Ende sogar des Diebstahls bezichtigt. „Was für eine Rassistin“, dachte sich die junge Mutter mit dem nach eigener Einschätzung südeuropäischen Äußeren, ging empört zum Ausgang, ließ die Waren zurück. Im nächsten Moment sei sie am Fuß getroffen worden. Das Glas sei beim Aufprall zersplittert, einer der Splitter habe sie an der Hand verletzt, allerdings nur minimal.
Glas trifft Zeugin am Fuß und zersplittert
Ein weiterer Kunde bezeugte, dass Erna N. das Glas geworfen habe. „Ob sie es getan hat, um die Kundin zu treffen, weiß ich nicht.“ Sehr hoch sei das Glas nicht geflogen.
Erna N., wegen Krankheit im Prozess entschuldigt, hatte in ihrer Einlassung angegeben, sie habe das Glas nur wütend auf den Bodens geworfen, aber niemanden treffen wollen.
Hier setze die Verteidigerin an: Das sei alles nur fahrlässig gewesen und nicht strafbar. Dagegen sagte die Staatsanwältin, Erna N. habe Verletzungen anderer zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Im Urteil stellte der Richter klar, dass Gläschen werfen keine zulässige Option für Erwachsene ist. „Es bleibt gefährliche Körperverletzung. Es hätte durch die Splitter etwas richtig Schlimmes passieren können.“