Besondere Schwere der SchuldLebenslänglich für Mord an Ex-Frau und ihrem Partner

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Der Angeklagte (m.) im Gerichtssaal von Hagen: Das Gericht verurteilte den Gladbacher zu lebenslanger Haft.

Der Angeklagte (m.) im Gerichtssaal von Hagen: Das Gericht verurteilte den Gladbacher zu lebenslanger Haft.

  • Ein Mann aus Bergisch Gladbach war angeklagt, seine Ex-Frau und ihren neuen Parter ermordert zu haben.
  • Das Verfahren endete vor dem Landgericht Hagen mit einer Verurteilung des Angklagten.
  • Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest – der Täter machte sogar Selfies mit einem seiner Opfer.

Bergisch Gladbach/Hagen – Slatan K. (Name geändert) soll eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Vor dem Landgericht Hagen ist der 44-jährige Bergisch Gladbacher am Mittwoch wegen des Mordes an seiner Noch-Ehefrau Nafije H. (32) und deren neuen Partner Amir N. (23) am Stadtbahnhof Iserlohn schuldig gesprochen worden. Das Gericht folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest – damit ist eine Entlassung aus der Haft nach Ablauf von 15 Jahren möglich, praktisch jedoch so gut wie ausgeschlossen.

In ihrer Begründung fasste die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen zusammen, wie es nach Überzeugung der Kammer zu dem Verbrechen gekommen ist. Der Angeklagte hatte im Verfahren bis auf eine knappe Entschuldigung nach den Schlussplädoyers zu den Vorwürfen geschwiegen und auch zu seiner Biografie keine Angaben gemacht. Unter anderem aus polizeilichen Unterlagen von einer Vernehmung in Bergisch Gladbach hat das Gericht diese jedoch in groben Zügen rekonstruiert.

Kinder in Obhut des Jugendamtes

Demnach sei Slatan K. im Kosovo geboren und 2001 nach Deutschland gekommen. Über einen Verwandten soll er seine erste Ehefrau kennengelernt haben, die er 2005 heiratete und mit der er drei Kinder zeugte. Die Ehe ging 2012 nach jahrelangen Misshandlungen, von denen die Betroffene als Zeugin berichtet hatte, in die Brüche, die Kinder kamen in die Obhut des Jugendamtes.

Nafije H. soll der Angeklagte später im Kosovo kennengelernt haben. Gearbeitet habe er nur sporadisch, größtenteils habe er von Sozialhilfe gelebt und daher auch keine Unterhaltszahlungen für seine Kinder geleistet. Für Nafije H., die wegen ihres Aufenthaltsstatus von ihrem Ehemann abhängig gewesen sei, habe sich die Ehe als „Martyrium“ erwiesen.

Selfie als Trophäe

Nafije H. habe im März 2018 im Deutschunterricht den jüngeren Amir N. kennen gelernt und nach einem halben Jahr den Mut gefunden, sich von Slatan K. loszusagen. Kontoauszüge, die entgegen der Warnung von Frauenhausmitarbeitern an die frühere Adresse geschickt wurden, verrieten schließlich Iserlohn als Aufenthaltsort. Videoaufzeichnungen zeigen den Moment, als er seine Opfer am Bahnhof sichtet. Spätestens dann, ist die Kammer überzeugt, habe er den Entschluss gefasst, die beiden zu töten.

Eine tiefe innere Verzweiflung des Angeklagten, die Strafverteidiger Andreas Trode angeführt hatte, konnte das Gericht nicht erkennen. Das besonders Verwerfliche an den Morden sei, dass der Angeklagte seine Ehefrau zuvor schon so lange gequält habe und sich „in einer Art Siegerpose“ über seinen sterbenden Nebenbuhler erhoben sowie von diesem Fotos gemacht und verschickt habe – „quasi als Trophäe“, hieß es in der Urteilsbegründung.

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