Drei Straßen in Gladbach betroffenMaske ist in Einkaufsmeile Pflicht

Lesezeit 1 Minute
Maskenpflicht gilt in Gladbachs Fußgängerzone.

Maskenpflicht gilt in Gladbachs Fußgängerzone.

Rhein-Berg – Mit Inkrafttreten der verschärften Maskenpflicht in NRW müssen Fußgänger auch in mehreren Einkaufsstraßen der Kreisstadt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Darauf weist die Stadtverwaltung nochmals nachdrücklich hin und hat unter anderem in der Fußgängerzone der Stadtmitte grüne Hinweisschilder aufgestellt.

Konkret benennt die Stadtverwaltung neben der Fußgängerzone Stadtmitte (Hauptstraße und Nebenstraßen) auch die Schloßstraße in Bensberg sowie die Straße Siebenmorgen in Refrath mit ihren Seitenstraßen und Plätzen. Die Pflicht zum Anlegen einer Maske auf Märkten bestehe darüber hinaus unverändert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung gelte zudem die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands auch unter freiem Himmel im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft“, so die Stadt. (wg)

KStA abonnieren