Bergisch GladbachPolizei verdächtigt Ex der toten 46-Jährigen wegen Körperverletzung

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Ein Polizeiauto fährt mit Blaulicht.

Die Polizei ermittelt gegen den Ex der toten Bergisch Gladbacherin.

Der Mitbewohner der toten Frau wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Gegen ihn liegt kein Tatverdacht mehr vor.

Nachdem eine 46-jährige Bergisch Gladbacherin in der Nacht zu Dienstag tot in ihrer Wohnung gefunden worden war, hat die Polizei den zunächst vorläufig festgenommenen 49-jährigen Mitbewohner aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Gegen ihn bestehe „kein dringender Tatverdacht wegen eines körperlichen Übergriffes mehr“, so Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Mittwoch auf Nachfrage dieser Zeitung.

Bergisch Gladbacherin starb an inneren Verletzungen

Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls gegen den 51-jährigen ehemaligen Lebensgefährten der 46-Jährigen beantragt, den sie bereits am Montag gegen 16 Uhr in der Wohnung nach einem Notruf wegen häuslicher Gewalt in Gewahrsam genommen hatte. „Der Beschuldigte soll die 46-Jährige geschlagen haben“, so der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft.

Die Obduktion des Leichnams der 46-Jährigen habe auch als Todesursache eine innere Verletzung ergeben, so Ulrich Bremer weiter. Ob diese allerdings „ursächlich auf einen körperlichen Übergriff des Beschuldigten zurückzuführen ist, ist noch nicht klar“, so Bremer.

Unklar, ob Schläge des Ex die Bergisch Gladbacherin getötet haben

Attackiert haben soll der 51-Jährige die später Verstorbene zwischen Montag vergangener Woche und Montag dieser Woche. „Wir gehen von einer Körperverletzung aus“, so Bremer, der genaue Zeitpunkt allerdings sei bislang nicht ermittelt. Die

Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich aufwendige rechtsmedizinische Untersuchungen in Auftrag gegeben – auch um zu klären, ob die Schläge des 51-Jährigen zu späteren Tode der Frau haben führen können. Derzeit bestehe daher insofern gegen den 51-Jährigen „kein dringender Tatverdacht wegen eines Tötungsdelikts oder wegen Körperverletzung mit Todesfolge“, so Oberstaatsanwalt Bremer.

Bei der Beantragung des Haftbefehls hat sich die Staatsanwaltschaft stattdessen auf eine bestehende Fluchtgefahr berufen. Zur Last legt sie dem 51-Jährigen, dass er die 46-Jährige zwischen dem 6. und 13. Februar geschlagen habe, zudem den 49-jährigen Mitbewohner an diesem Montag unter anderem mit Pfefferspray attackiert und bei seiner Verhaftung die Polizeibeamten zu treten versucht haben.

Was den auf freien Fuß gesetzten 49-jährigen Mitbewohner der ums Leben gekommenen Frau betrifft, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte, dass er an einer Körperverletzung gegen die 46- Jährige beteiligt gewesen sei, so Oberstaatsanwalt Bremer auf Nachfrage.

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