Auf Behindertenparkplatz geparktBergisch Gladbacherin streitet mit Stadt über Knöllchen

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Symbolbild eines Parkplatzes mit dem Hinweis auf die Nutzung für Menschen mit Behinderung.

Eine Bergisch Gladbacherin streitet sich mit der Stadt wegen des Parkens auf einem Behindertenparkplatz.

Die Bergisch Gladbacherin wollte ihrer sehbehinderten Nachbarin helfen und stellte sich dafür auf einen Behindertenparkplatz.

In den Tagen vor Weihnachten sollte es ein kleiner Hilfsdienst für eine schwerbehinderte Nachbarin sein. Dass daraus ein Verwarngeld über 55 Euro wurde, kann Manuela Berger (Name geändert) nicht verstehen.

Was war passiert: Um ihre Nachbarin nach einem Krankenhausaufenthalt abzuholen, hatte die Gladbacherin auf einem der öffentlichen Behindertenparkplätze am Haupteingang des Bensberger Vinzenz-Pallotti-Hospitals geparkt. Rund 25 Minuten wartete sie dort auf ihre Nachbarin, die mit einem Rollstuhl zum Pkw gebracht werden musste.

Ich habe auch niemandem einen Parkplatz weggenommen.
Bergisch Gladbacherin

Nach einem häuslichen Unfall war die 84 Jahre alte Dame ins Krankenhaus gekommen, sie ist beim Gehen deutlich eingeschränkt. Auch wegen der Corona-Maßnahmen habe ihre Nachbarin am Haupteingang warten müssen. „Ich habe auch niemandem einen Parkplatz weggenommen“, berichtet die Abholerin.

Sie empört sich, dass die Bediensteten der Stadtverwaltung kein Fingerspitzengefühl hätten. In diesem besonderem Fall sei auch das soziale Engagement ihrer Nachbarin zu beachten, findet auch die Senioren. Eingaben der Stadt, in der beide die Situation schilderten, blieben erfolglos: Die Abholerin muss laut Verwaltung die 55 Euro zahlen.

Stadt Bergisch Gladbach verteidigt sich

Es gebe immer wieder aus Sicht der Bürger gute Gründe, auch für nur kurze Zeit den Pkw auf einem Behindertenplatz abzustellen, erklärt für die Stadt Sprecher Martin Rölen. „Wenn man nun solche individuellen Gründe bewerten soll, wo ist da die Grenze zu ziehen?“ Die Ordnungsbehörde müsse alle Autofahrer gleich behandeln. Die Grenze sei da, wo der Gesetzgeber sie ziehe: beim Auslegen des blauen Ausweises.

„Deshalb können wir die Beschwerdeführerin nur um Verständnis bitten, dass auch bei dem von ihr angegeben Grund eine Ausnahme nicht möglich ist.“ Die Abholerin habe die Möglichkeit gehabt, auf dem unmittelbar gegenüber dem Eingang gelegenen großen Parkplatz zu warten, um dann zum Einsteigen kurz vor die Parkplätze zu fahren und dort ihre Nachbarin einsteigen zu lassen, wenn der Weg zum Parkplatz zu weit gewesen sei.

Es sei gewiss „nicht menschenverachtend“, wenn die Bediensteten darauf achteten, dass die Sonderparkplätze auch für den entsprechenden Personenkreis frei seien, und nicht von anderen belegt würden, weist der Sprecher entsprechende Vorwürfe zurück.

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