Er soll Polizisten angegriffen habenGladbacher verliert vor Gericht die Fassung

Lesezeit 3 Minuten
Polizei Streifenwagen Symbolbild 8

Polizei im Einsatz (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Quasi eine Freifahrt im Polizeiwagen zu seinem nächsten Gerichtstermin hat ein 33-jähriger Bergisch Gladbacher gewonnen mit seiner lautstarken Ankündigung, noch einmal werde er keinesfalls hier erscheinen. „Wenn Sie mir jetzt schon sagen, dass Sie nicht kommen werden, lasse ich Sie von der Polizei vorführen“, beschied Strafrichterin Milena Zippelius-Rönz den mit Vollbart und Tätowierungen ein bisschen wie ein Seemann wirkenden Angeklagten kühl.

Woraufhin der Mann noch hitziger wurde, die Tür zum Gerichtssaal erst von ihnen aufriss und sie dann von außen wieder zuknallte – und sich so laut schimpfend entfernte, dass man ihn noch eine ganze Zeit lang auf der Straße schimpfen hören konnte.

An Halloween gespuckt statt gespukt 

Eigentlich hätte sich der groß gewachsene junge Mann mit der kurzen Zündschnur an diesem Freitagvormittag wegen des Vorwurfs verantworten sollen, an Halloween zwei Polizisten im Einsatz angegriffen zu haben. Schon einmal hatte er deshalb einen Prozesstermin, aber dann wurde die Richterin kurzfristig krank und ihm wurde nicht mehr rechtzeitig abgesagt.

Der Vorwurf gegen ihn: Am 1. November 2021 kurz nach Mitternacht soll Frank K. (Name geändert) vor einem irischen Pub an der Altenberger-Dom-Straße weniger gespukt als vielmehr gespuckt und zugelangt haben. Zunächst, so die Anklage, hätten ihn zwei Polizisten gegen 0.45 Uhr im Zuge eines Einsatzes zu Boden gebracht.

„Die Sache ist passiert“ - aber nur zum Teil

Als er wieder aufstehen konnte, habe er die Beamten wüst beschimpft und beleidigt und sei mit dann mit erhobenen Fäusten auf sie zugegangen – mit dem Ergebnis, dass er ein weiteres Mal auf dem Boden landete. Dort habe er noch zu schlagen und auf dem Weg ins Polizeigewahrsam zu spucken versucht.

Konfrontiert mit der Anklage und gefragt, ob er sich dazu äußern wolle, antwortete Frank K. zunächst kurz und kühl: „Da sach’ ich nichts zu.“ Okay, dann müsse es einen neuen Termin geben, antwortete die Richterin, bei dem dann die Beamten als Zeugen gehört würden. Woraufhin sich Frank K. leicht korrigierte: „Was soll ich sagen? Die Sache ist passiert.“

Neuer Versuch im Januar

Allerdings treffe nur ein Teil der Vorwürfe zu, ein anderer nicht: „Wie soll ich denn auf dem Boden liegend zuschlagen?“ Auch sei er an dem Abend von seinen Kollegen ins Pub geschleppt worden und wisse nicht mehr viel – für die Richterin ein weiterer Grund, einen neuen Termin anzusteuern, denn ohne Erinnerung sei ja auch kein überzeugendes Geständnis möglich.

Das könnte Sie auch interessieren:

Darauf der Angeklagte: „Ich werde zu keinem dritten Termin erschienen. Ich habe schon einmal hier dumm rumgestanden wie ein Blöder, weil man mir nicht abgesagt hat!“ Das sei doch kein „Kindergeburtstag“– woraufhin ihm die Staatsanwältin entgegenhielt, dass man bei drei Monaten Mindeststrafe wohl kaum von einem „Kindergeburtstag“ sprechen könne. Voraussichtlich im Januar wird es nun einen neuen Anlauf zur Wahrheitsfindung geben.

KStA abonnieren