Verabredet zum Sex mit MinderjährigerDrei Rhein-Berger wollen potenziellen Missbrauchs-Täter erpressen

Lesezeit 3 Minuten
Gesetzesbücher stehen auf dem Tisch in einem Gerichtssaal.

Ein Verhandlungsaal einem Amtsgericht. (Symbolbild)

Per Dating-App locken die 21, 21, und 19 Jahre alten Angeklagten einen 50-Jährigen zum Sex mit einer vermeintlich Minderjährigen und wollen ihn ausrauben.

Das hätte auch ins Auge gehen können: Zwei junge Männer und eine junge Frau aus Gladbach und Overath haben versucht, via Internet einen potenziellen Missbrauchstäter in eine Falle zu locken und zu erpressen. Das ging schief, weil der aus Rheinbach zum verbotenen käuflichen Sex mit einer Minderjährigen angereiste Fünfziger sich wehrte.

Jetzt standen die zur Tatzeit 21, 21 und 19 Jahre alten Angeklagten wegen „schweren Raubes im minder schweren Fall“ vor dem Jugendschöffengericht. Auf schweren Raub steht für Erwachsene eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Dass es stattdessen Sozialstunden, Geld- und Bewährungsstrafen geben würde, wurde in einem Rechtsgespräch besprochen: Geständnisse gegen Milde.

Vorarbeit auf Dating-App geleistet

Tatort war die Haltestelle Flehbachstraße der bis Bensberg führenden KVB-Linie 1 in Köln-Brück. Dorthin hatte die 21-jährige Cornelia P. (Namen geändert) den potenziellen Sexualstraftäter Klaus M. bestellt, nachdem sie sich zunächst für 17.30 Uhr auf dem Schlossplatz in Bensberg verabredet hatten. Bevor es zu dem für den Erwachsenen mit fünf Jahren Haft bedrohten „Rendezvous“ gekommen war, hatte Henning G., ebenfalls 21, die Vorarbeit geleistet: Er schaltete eine Kontaktanzeige auf der Dating-App „Knuddels“.

Auf die entsprechende Idee gebracht habe ihn ein Video auf „YouTube“. Über Whatsapp nahm die angeblich minderjährige Cornelia Kontakt zu dem Grauhaarigen auf, telefonierte sogar mit ihm. Am Tattag bekam die junge Frau aber kalte Füße und vertraute sich ihrer Mutter an. Die verbot ihr das Treffen.

Potenzieller Missbrauchstäter wehrte sich mit Regenschirm

Als Lockvogel sprang die – strafrechtlich getrennt verfolgte – Freundin von Henning G. ein. Am Parkplatz in Brück, das berichtete der verhinderte Missbrauchs-Täter Klaus M. vor Gericht als Zeuge, gingen die beiden Richtung Wald, vor ihnen zwei junge Männer. Die hätten ihn am Kragen gepackt, Geld gefordert, das Handy weggenommen.

Als er sich wehrte, habe einer mit einem Regenschirm zugeschlagen. „Da habe ich gesagt, dass ich das Geld nicht dabei hätte, sondern im Auto.“ Zu dritt seien sie zum Wagen gegangen. Dort habe er den Notruf-Knopf gedrückt. Als sich die Polizei meldete, hätten die Täter Reißaus genommen.

Außer einer Prellung an der Hand habe er keinen Schaden genommen, auch psychisch nicht. Was er denn eigentlich mit der jungen Frau im Wald gewollt habe, fragte ihn die Richterin noch. „Dazu möchte ich lieber nichts sagen.“ Im Gerichtssaal bekundeten alle drei Täter, sie seien in Geldnot gewesen und hätten ihre Lektion gelernt.

Die Lektion, die Richterin Milena Zippelius-Rönz so formulierte: „Es ist zutiefst verachtenswert, mit Jugendlichen Sex gegen Geld haben zu wollen.“ Aber es sei auch verkehrt, daraus Kapital schlagen zu wollen. Der zur Tatzeit 19-jährige Schirm-Schläger bekam eine Verwarnung nach Jugendrecht und 50 Sozialstunden. Die Erwachsene Cornelia P. muss wegen gemeinschaftlichen Raubes im minder schweren Fall 1500 Euro Strafe zahlen, Henning G., da stärker vorbestraft, kassierte neun Monat auf Bewährung.

KStA abonnieren