Wegen GrundsteuerreformFinanzamt Bergisch Gladbach braucht mehr Mitarbeiter

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Finanzamt Bergisch Gladbach Wagner

Das Finanzamt in Bergisch Gladbach.

Rhein-Berg – Die Datenerhebung zur Reform der Grundsteuer von Haus- und Wohnungseigentümern beschert den Finanzämtern eine Menge Arbeit. Knapp 36 Millionen Grundstücke bundesweit müssen neu bewertet werden. Um in den Behörden in Nordrhein-Westfalen das Arbeitsaufkommen besser bewältigen zu können, sollen weitere 150 Aushilfskräfte eingestellt werden.

„Wir haben bereits vor einigen Wochen notwendige Vorbereitungen getroffen“, erklärt Jürgen Mersmann, Leiter des Finanzamts Bergisch Gladbach. „Ab sofort suchen wir weitere engagierte und zuverlässige Aushilfskräfte für unsere Grundstücksstellen.“ Die Aufgaben der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien unter anderem Auskünfte an der Telefonhotline zu geben sowie die Datenerfassung im sogenannten Scanverfahren.

Finanzamt Gladbach will flexibler werden

Damit könne das Finanzamt Bergisch Gladbach flexibler auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern im Rheinisch-Bergischen Kreis reagieren. Mersmann: „Gleichzeitig werden die Grundsteuer-Expertinnen und -Experten vor Ort entlastet.“

Die Bewerberinnen und Bewerber erwarte eine vorbereitende Schulung. Einstellungsbeginn ist zum 1. November dieses Jahres. Die Bewerbung ist online bis zum 28. August möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Online-Bewerbung stehen auf der Internetseite der Finanzverwaltung.

Hunderte zusätzliche Mitarbeiter eingestellt

Im Vorfeld der künftigen Arbeiten zur Grundsteuerreform, haben die Finanzämter in NRW in den vergangenen Jahren mehr als 300 Regierungsbeschäftigte zusätzlich unbefristet eingestellt, teilt die Gladbacher Behörde mit. Zusammen mit dem bereits vor der Reform eingesetzten Bestandspersonal seien aktuell rund 825 Mitarbeitende in den Grundstücksstellen beschäftigt. Auch würden Beschäftigte in den Grundsteuer-Hotlines zusätzlich eingesetzt, um die Anrufe der Bürger entgegenzunehmen. In der Spitze seien landesweit bis zu 500 Mitarbeitende telefonisch verfügbar.

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Die Hotline ist Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr unter 02202/93421959 erreichbar. Auf das Grundsteuer-Reformgesetz haben sich Bund und Länder im Jahr 2019 geeinigt. Für das Bundesmodell müssen Eigentümer bei der Grundsteuererklärung im Wesentlichen folgende Angaben über ihr Wohngrundstück machen: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Die Erklärung muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober erfolgen. Mersmann empfiehlt, die Abgabe über die Steuer-Onlineplattform Elster hochzuladen und auszufüllen. „Durch den Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft.“ Wer keine Möglichkeit hat, die Erklärung elektronisch abzugeben, kann sie in Papierform einreichen.

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