Konzept für geförderte WohnungenSo will Gladbach den sozialen Wohnungsbau stärken

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Gebaut wird gerade viel in der Stadt. An vielen Stellen drehen sich Baukräne.

Gebaut wird gerade viel in der Stadt. An vielen Stellen drehen sich Baukräne.

Bergisch Gladbach – In der Kreisstadt herrscht Wohnungsnotstand. Alleinerziehende und Singles bekommen praktisch keinen Wohnraum mehr, und die Mieten steigen dramatisch weiter.

Helfen soll ein Handlungskonzept Wohnen, es ist allerdings politisch umstritten. Im Kern soll das Konzept die künftige Baulandentwicklung steuern und auch die Stadt als Akteur auf dem Wohnungsmarkt etablieren. Vor den Ferien hatte es im Planungsausschuss einen heftigen Schlagabtausch zwischen den drei Parteien der Ampel (Grüne, SPD, FDP) und der CDU dazu gegeben.

Entwurf des Fachbüros

Auf dem Tisch liegt der Entwurf eines Fachbüros: In neu aufgelegten Bebauungsplänen für Wohnbaugebiete soll künftig eine Quote von mindestens 30 Prozent der neuentstehenden Wohnungen auf geförderten Wohnungsbau entfallen; eine Quote, die von der Politik auch noch verändert werden kann. Die CDU hatte für eine Quote von 15 Prozent plädiert und weitere 15 Prozent für preisgedämpften Wohnungsbau festlegen wollen. Im Ausschuss war diesem Vorschlag nur die Fraktion Bergische Mitte gefolgt.

Die Quote für preisgedämpften Wohnungsbau könnte, so die CDU, auch Familien bei der Wohnungssuche helfen. Geförderter Wohnungsbau habe ja meist Geringverdiener im Blick. Als es um die Kenntnisnahme des Entwurfs und um die Beteiligung der Öffentlichkeit stimmte die CDU-Fraktion als einzige dagegen. Die Ampel folgte dem Entwurf: Nur bei einer 30-Prozent-Quote lasse sich die Zahl der geförderten Wohnungen im Stadtgebiet halten, neue Wohnquartiere sollten gemischte Klientel bekommen. Von 1820 geförderten Wohnungen fielen 766 bis zum Jahr 2035 aus der Bindung. Nun haben die Gladbacher im Beteiligungsverfahren das Wort. Rund sechs Wochen liegt der Entwurf öffentlich aus.

Zeit bis 9. September

Dokumente im Rathaus

Interessierte können vom 1. August bis 9. September zu den Zielen des Handlungskonzeptes schriftlich Stellung nehmen. Per Mail geht das über: ste@stadt-gl.de oder per Post an die Stadtverwaltung (Abteilung 6-60, Mobilität und Stadtentwicklung, Wilhelm-Wagener Platz, 51429 Bergisch Gladbach. Die Stadt hat eine Internetseite eingerichtet, auf der das Dokument nachzulesen ist. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses Bensberg liegt der Entwurf für alle Bürger zum Einsehen bereit. Wegen des möglichen Andrangs nicht in einer Amtsstube, sondern im Flur des Erdgeschosses am Ratssaal des Bensberger Rathauses. (cbt) www.stadtentwicklung-gl.de

Bergisch Gladbach: Bürgerversammlung kommt

Zusätzlich gibt es eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung. Sie findet am Montag, 15. August, ab 18 Uhr, im Ratssaal Bensberg statt, zu den geltenden Corona- und Hygienebedingungen. Wie stark der Andrang an diesem Abend sein wird, lässt sich schwer abschätzen.

Der mitgliederstarke Verein Haus und Grund, Zusammenschluss der Immobilieneigentümer in Rhein-Berg, hatte sich nach den jüngsten Beratungen skeptisch gezeigt. Investoren könnten bei einer Pflichtquote von 30 Prozent abgeschreckt werden. Auch eine Bebauung in die Höhe könne eine mögliche Folge sein.

Stellungnahme der Verwaltung nach Ablauf der Frist erwartet

Nach Ablauf der Frist nimmt die Stadt Stellung zu den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, Änderungen im Entwurf sind möglich. Anschließend wird in den politischen Gremien beraten (wiederum mit Änderungsmöglichkeiten) und schlussendlich politisch abgestimmt.

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Bei der praktischen Umsetzung sind zwei Modelle vorstellbar. Erstens: Die Stadt könnte als Zwischenerwerber auftreten. Zweitens: Verträge mit Bauträgern könnten die Quote sicherstellen. Die konkrete Ausgestaltung ist derzeit noch offen.

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