Bei einer Kontrolle in elf Betrieben in Bergisch Gladbach wurden fünf illegal beschäftigte Personen angetroffen.
Groß-Razzia in Bergisch GladbachZoll deckt mehrere Fälle von illegaler Beschäftigung in Gastronomie auf

Der Zoll kontrollierte gemeinsam mit anderen Behörden Gastronomiebetriebe in Bergisch Gladbach. (Symbolbild)
Copyright: Hauptzollamt Köln
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln hat gemeinsam mit dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW, dem Finanzamt und dem Ordnungsamt am Dienstagabend, 16. Dezember 2025, elf Gastronomiebetriebe in Bergisch Gladbach kontrolliert. Insgesamt wurden 61 angetroffene Personen zu ihrer Beschäftigung befragt. Rund 30 Einsatzkräfte waren beteiligt.
Fünf Männer und Frauen illegal beschäftigt
„Mit fünf illegal beschäftigten Frauen und Männern an nur einem Abend, war das für meine Kolleginnen und Kollegen kein alltäglicher Einsatz. Ein illegal beschäftigter 23-jähriger Inder, versuchte sich in einer Pizzeria beim Eintreffen der Einsatzkräfte als Gast zu tarnen, indem er sich schnell vom Ofen aus der Küche an einen Tisch mit anderen Gästen setzte“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Der Mann konnte keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen, weshalb gegen ihn und seinen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Er gab an, seit Anfang November für sechs Euro Stundenlohn in der Pizzeria zu arbeiten. „Hinter dem Begriff 'illegale Beschäftigung' steckt die knallharte Ausbeutung von Menschen. Wir wollen in erster Linie die Profiteure solcher Machenschaften zur Rechenschaft ziehen“, erklärt Ahland.
Zudem wurden zwei Ukrainerinnen im Alter von 40 und 46 Jahren in einem Restaurant als Servicekräfte illegal beschäftigt. Eine 48-jährige Georgierin war ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis in einem Imbiss als Spülkraft tätig. Ein 63-jähriger Chinese, der sich bereits 18 Monate illegal in Deutschland aufhielt und von einer Landeserstaufnahmeeinrichtung gesucht wurde, wurde ebenfalls angetroffen.
Weitere Ermittlungen gegen Arbeitgeber
Über die aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen für die festgestellten Frauen und Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentrieren sich laut Ahland nun auf die Arbeitgeber. Bei weiteren Personen gibt es Hinweise auf Schwarzarbeit oder die Nichteinhaltung des Mindestlohns.
Die Beschäftigten des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW und des Finanzamtes stellten bei der Prüfung diverse Verstöße bei der Kassenführung fest. Das Ordnungsamt Bergisch Gladbach erfasste 15 Zuwiderhandlungen gegen das Gaststätten-, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetz sowie vier bauliche Mängel. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
