Plakate aufhängenBerechnungsgrundlage für Wahlwerbung ist umstritten

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Solche Plakatansammlungen soll es nicht mehr geben.

Solche Plakatansammlungen soll es nicht mehr geben.

Bergisch Gladbach – Bald kommen die Wahlplakate. Ab drei Monate vor Wahlen darf von Parteien und Wählergemeinschaften plakatiert werden. Der Antrag der Gladbacher Grünen, die Plakate-Zahl auf 200 zu begrenzen, hatte der Ältestenrat per Dringlichkeitsentscheidung vertagt. Damit ist das Thema nicht abgehakt. Im Hauptausschuss-Rat betonte Maik Außendorf, Sprecher der Grünen-Fraktion, auf die Sache mit den Wahlplakaten zurückzukommen.

Die Vertagung sei „unter dem Vorwand der Corona-Pandemie“ entschieden worden, kritisierte er. Eine Bestätigung des Beschlusses könne es von den Grünen deshalb auch nicht geben – die Fraktion enthielt sich. Eine Neinstimme kam dagegen von der Fraktion Linke mit Bürgerpartei GL.

Gebot der Glieichbehandlung

Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP versuchten, Außendorf vom Corona-Thema abzubringen. Die Vertagung habe ausschließlich mit Aspekten der Rechtssicherheit zu tun. „Wir bedauern, dass es keine Satzung gibt“, erklärte Klaus Waldschmidt (SPD). Im Frühjahr, zur Wahl des Seniorenbeirates, habe man die Folgen sehen können, mit den zahllosen Wahlplakaten einer anderen Wählergemeinschaft; Waldschmidt meinte die Bürgerpartei. „Wir möchten eine rechtssichere Situation“, sagte Dr. Michael Metten (CDU).

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Dass eine Begrenzung kleinere Parteien behindere, meinte der fraktionslose Tomás M. Santillán. „Ich würde klagen“, meinte er. Die Rechtsexperten der Verwaltung hatten eine Vertagung empfohlen, weil es derzeit keine juristisch unangreifbare Berechnungsgrundlage gebe. Den kleineren Parteien zum Beispiel pauschal fünf Prozent der Plakate einzuräumen, verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

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