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Facebook-StreitVerfahren gegen 20-Jährige aus Bergisch Gladbach nach Beschuldigung gegen Tierarzt eingestellt

Lesezeit 3 Minuten
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sind die Icons von Instagram, Facebook und WhatsApp zu sehen.

Wegen eines Facebook-Posts über einen Tierarzt aus dem Raum Köln stand eine Bergisch Gladbacherin vor Gericht.

Eine Bergisch Gladbacherin hatte via Facebook einen Arzt aus dem Raum Köln kritisiert. Der hatte sie daraufhin vor Gericht gebracht.

Celine wird nicht bestraft, der angeblich so herz- und skrupellose Tierarzt aber auch nicht. Mit der Einstellung des Verleumdungsverfahrens endete am Freitagnachmittag der Jugendprozess um einen „Facebook“-Post, mit dem eine 20-jährige Bergisch Gladbacherin vor einem Veterinärmediziner aus dem Raum Köln gewarnt hatte. Die junge Frau hatte geschrieben, der Arzt habe angeblich Tierversuche mit Luna, der schwer verletzten Schäferhündin von Celines Schwester, ins Gespräch gebracht.

Für Celine, bei der auch am zweiten Verhandlungstag die Tränen kullerten, wurde der Prozess einerseits zu einer Lehrstunde zu der Frage, was man posten darf und was nicht. Andererseits gaben aber auch der vermeintlich so böse Tierarzt und seine Begleiterin einen Denkanstoß von Mensch zu Mensch.

Haariger Fall vor Gladbacher Gericht

Denn obwohl die beiden keine Aussage mehr zu machen brauchten, erklärte die Begleiterin den Sinn der Strafanzeige gegen Celine. Junge Leute würden schnell mal was Böses im Internet veröffentlichen und gar nicht ahnen, was sie damit anrichten könnten: „Im letzten Jahr haben sich zwei Tierärzte wegen solcher Posts das Leben genommen.“ Auf die Erstattung ihrer Fahrkosten verzichteten Arzt und Begleiterin.

Tatsächlich war der ganze Fall recht haarig gewesen. Richterin Britta Epbinder hatte sich ebenso wie der Staatsanwalt und Verteidiger Bernhard Römer in die Rechtsprechung und Kommentierung zur Verleumdung, zur weniger scharf bestraften üblen Nachrede, zu unzulässigen Tatsachenbehauptungen und zulässigen Meinungsäußerungen vertieft und das dann den Nicht-Juristen im Gerichtssaal erklärt.

In Deutschland gilt zwar die Meinungsfreiheit, man darf aber nicht alle möglichen bösen Tatsachen über andere behaupten. Vielmehr muss man bei Bedarf den Beweis antreten, dass die Behauptung stimmt.

Bergisch Gladbach: Anwälte sind sich einig

Mit anderen Worten: Anders als sonst gilt bei übler Nachrede nicht der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Vielmehr muss der Angeklagte beweisen, dass seine Behauptung stimmt – unbefriedigend für den Angeklagten, aber der womöglich zu Unrecht Gescholtene wird so geschützt. Doch wie sollte Celine ihre Behauptung beweisen: „Der Tierarzt hat gesagt, er wolle Tierversuche mit Luna machen“?

Angesichts dieser Lage plädierte der erfahrene Staatsanwalt direkt zu Beginn des zweiten Verhandlungstages dafür, das Verfahren einzustellen, statt womöglich eine Lawine loszutreten. Verteidiger Bernhard Römer, der am ersten Tag noch auf einen Freispruch gedrängt hatte, weil er eine zusätzliche Zivilklage des Tierarztes gegen Celine befürchtete, schloss sich an.

Nach intensiver Beratung mit Celine, an der auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe teilnahm, war auch die junge Frau einverstanden. Und so konnte die Jugendrichterin das Verfahren gegen die ansonsten lammfromm wirkende Celine ohne Urteil beenden. Jedoch sprach die Richterin die Auflage aus, den Facebook-Post sofort zu löschen.

Das schien zunächst daran zu scheitern, dass Celine ihr Internet-Guthaben bereits aufgebraucht hatte, doch blitzschnell stellte ihre mit im Saal sitzende Schwester Nadja ihr eigenes Handy als Hotspot zur Verfügung. Eine ausreichende Funknetzabdeckung, im Bensberger Amtsgericht je nach Saal durchaus keine Selbstverständlichkeit, gab es an diesem Freitagnachmittag ebenfalls.

Und so begann das Wochenende versöhnlich mit einem kurzen gemeinsamen Surfen: Celine löschte den Post, und Richterin und Protokollführer überzeugten sich via Protokollführer-PC davon, dass das auch geklappt habe.