ProzessLandgericht befragt Opfer nach Kopfschuss in Bergisch Gladbach

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Landgericht_Koeln

Der Eingang zum Landgericht Köln (Symbolbild)

Köln/Bergisch Gladbach – Ein Monitorwürfel steht mitten im Saal 32 des Kölner Landgerichts. Darauf zu sehen ist ein Gerichtssaal in Lushnja in Mittelalbanien. Eine albanische Richterin trägt den positiven Bescheid der albanischen Justiz hinsichtlich der aus Köln angeforderten Rechtshilfe vor.

Sie lächelt immer wieder freundlich, eine Protokollkraft neben ihr klappert mit Verve auf ihrer Computertastatur. Der, um den es geht, sitzt mit seinem Bruder auf der Zeugenbank ganz rechts im Bild. Es ist ein 23-Jähriger, dem im vergangenen Mai in Bergisch Gladbach in den Kopf geschossen worden war.

Der Mann überlebte wie durch ein Wunder den Durchschuss von Schläfe zu Schläfe, ist seither aber erblindet. Täter soll ein 43-jähriger Immobilienkaufmann aus Bergisch Gladbach sein, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last legt.

Inhaltlich bleibt die Aussage des Opfers ernüchternd

Wegen der Coronapandemie und den damit verbundenen Reisebeschränkungen, musste das Landgericht Köln auf die albanische Rechtshilfe zurückgreifen – vor Corona hätte man den Zeugen sicherlich versucht einzufliegen. Nach einigen Ton-Problemen zu Beginn der Schaltung klappte die Sache technisch dann aber reibungslos; inhaltlich war das Ergebnis hingegen eher ernüchternd, da der Angeklagte auf viele Fragen nur antwortete, er könne sich nicht erinnern.

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Zwar erinnerte sich der Geschädigte, dass er sich mit dem Angeklagten an einem Kiosk in Frankenforst getroffen hatte. Sehr genau wusste der Zeuge noch, dass der Angeklagte bei dem Treffen schwarze Handschuhe getragen habe.

„Ich habe mich gewundert, es war ja Frühling“, teilte der Zeuge über den im Kölner Saal sitzenden Dolmetscher mit. Der Angeklagte habe dann plötzlich eine Pistole in der Hand gehabt, auf seinen Kopf gezielt und aus zirka acht bis zehn Metern geschossen.

An die Umstände der Zusammenkunft mit dem Angeklagten, der sein Vermieter gewesen sei, erinnerte er sich hingegen nicht. Auf Nachfrage bestritt er vehement ein Messer mit sich geführt zu haben, wie es neutrale Zeugen dem Gericht berichtet hatten, oder dass es bei dem Treffen, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet, um Drogen gegangen sei.

Vom Gericht auf einen hitzigen SMS-Chat zwischen den beiden Männern vor der Tat angesprochen, bekundete der Zeuge ebenfalls, sich nicht erinnern zu können. „Ich befinde mich in einem äußerst schlechten Zustand. Ich sehe gar nichts mehr, meine psychische Verfassung ist schlecht“, sagte der 23-Jährige.

Und weiter: „Wissen Sie, ich lebe, aber eigentlich bin ich tot.“ Eine Sache wusste der Angeklagte aber zweifelsfrei: Er wolle, dass der Angeklagte bestraft wird, „unbedingt“. Der Prozess wird fortgesetzt.

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