Revision zurückgewiesenUrteil im Bergisch Gladbacher Pfefferpistolen-Fall

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Landgericht_Koeln (1)

Der Eingang zum Landgericht in Köln

Köln/Bergisch Gladbach – Das Urteil im sogenannten Pfefferpistolen-Fall ist rechtskräftig. Die Revisionen von Verteidigung und Nebenklage in dem Fall wurden vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Das teilten am Montag Verteidiger Gunnar Borchardt und Nebenklageanwalt Ingmar Rosentreter auf Nachfrage dieser Zeitung mit.

Damit steht fest, dass der 28 Jahre alte Immobilienkaufmann, der im März 2018 im Bergisch Gladbacher Stadtteil Heidkamp einen 31 Jahre alten Nachbarn im Streit mit einem Tierabwehrgerät tödlich verletzt hatte, für dreieinhalb Jahre in Haft muss.

Opfer verstarb Tage später

Das Kölner Landgericht hatte den 28-Jährigen im Januar des vergangenen Jahres wegen Köperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Zunächst war der Mann wegen Totschlags angeklagt.

Laut dem Urteil hatte der damals 24-Jährige seinem Nachbarn mit der sogenannten Pfefferpistole aus maximal 30 Zentimetern Entfernung ins Gesicht geschossen. Der von dem Gerät mit 650 Stundenkilometern abgefeuerte Reizstoffstrahl zerfetzte das Auge des Opfers und drang rund zehn Zentimeter in dessen Gehirn ein. Das Opfer verstarb wenige Tage nach der Tat in einem Krankenhaus an den Folgen der Verletzung.

Streit um Fotos eskalierte

Hintergrund der Tat war eine Serie von Sachbeschädigungen an Fahrzeugen in der Heitkamper Nachbarschaft, hinter denen der 28-Jährige das spätere Opfer als Urheber wähnte. Vor der Tat war es wiederholt zu gegenseitigen Bedrohungen zwischen den Männern gekommen.

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Auslöser für die schlussendlich tödliche Eskalation waren laut dem Urteil Fotos, die der Angeklagte vom Wohnhaus seines späteren Opfers machte. Es kam zu einer Auseinandersetzung in deren Verlauf der 28-Jährige zweimal auf den 31-Jährigen schoss.

Sah das Gericht den ersten Schuss noch von Notwehr gedeckt, habe das beim zweiten – das Opfer entfernte sich bereits vom Angeklagten – nicht mehr gegolten.

Der Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt und auch eine gesellschaftliche Debatte über die Gefährlichkeit von Tierabwehrgeräten dieser Art ausgelöst.

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