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StadtverwaltungLebensbescheinigung fürs Ausland kostet

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Symbolbild

Bergisch Gladbach – Die Situation ist mitunter etwas skurril, aber es führt kein Weg an ihr vorbei: Einige Rentner in Rhein-Berg müssen sich Jahr für Jahr bescheinigen lassen, dass sie noch leben. Diese sogenannte Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das vom örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro auf Antrag erteilt wird. Der Gesetzgeber hat es nicht ohne Grund eingeführt. Denn es gibt deutsche Staatsbürger, die auch im Ausland eine Rente beziehen. Und im Fall ihres Ablebens wird zwar der deutsche Rentenversicherer automatisch darüber unterrichtet, aber eben nicht der im Ausland.

Dagmar Friedersdorff aus Bergisch Gladbach gehört zu den Personen, die sich unter Vorlage ihres Ausweises regelmäßig bescheinigen lassen müssen, unter den Lebenden zu weilen. Die 77-Jährige hat während ihrer Berufstätigkeit auch fünf Jahre in der Schweiz gearbeitet. Aus dieser Zeit erhält sie nun eine Rente von umgerechnet 132 Euro. Die Schweizerische Ausgleichskasse – Sektion Ausland – schreibt sie regelmäßig an und verlangt diese Bescheinigung, wie zuletzt am 26. August. Bisher, so Dagmar Friedersdorff, sei sie damit zum Bürgerbüro in Bergisch Gladbach gegangen und habe anstandslos – und kostenlos – die Bestätigung bekommen. Doch diesmal habe man sechs Euro von ihr verlangt. Friedersdorff: „Ich finde es reichlich unverschämt, auf eine solch niedrige Rente eine solch hohe Gebühr zu erheben.“

Aber von der Gebührenordnung wird dies gedeckt. „Für ausländische Rentenversicherungsträger ist eine Gebühr von sechs Euro vorgesehen“, stellt Martin Rölen von der Stadtverwaltung klar. Lediglich für deutsche Träger sei die Ausstellung der Lebensbescheinigung kostenlos. Im Bürgerbüro habe man sich also völlig korrekt verhalten.

Dass in den Jahren zuvor angeblich keine Gebühr von Dagmar Friedersdorff verlangt worden sei, sei wohl eher mit Kulanz zu erklären. Martin Rölen: „Eine Lebensbescheinigung ist eine ganz normale Meldebescheinigung, für die es eine Gebührenordnung gibt. Und die fordert nun einmal sechs Euro.“