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Wie nötig ist ein vorbeugender Rettungsdienst im Rheinisch-Bergischen Kreis?Hilfe vor dem Notfall

CDU und SPD wollen im Rheinisch-Bergischen Kreis prüfen lassen, ob ein vorbeugender Rettungsdienst unnötige Einsätze vermeiden könnte.

Bergisch Gladbach, Bensberg, Unklarer Geruch löst Großeinsatz in Seniorenzentrum an der Saaler Mühle aus, Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt, MANV 2, Feuerwehrsprecher Elmar Schneiders, Einsatz, Blaulicht, 13.01.2020

Rettungswagen im Einsatz

Muss bei jedem medizinischen Hilferuf gleich ein Rettungswagen ausrücken? Oder lässt sich bei manchen Patienten früher ansetzen und verhindern, dass aus einem gesundheitlichen Problem ein Notfall wird? Mit diesen Fragen soll sich der Rheinisch-Bergische Kreis beschäftigen. CDU und SPD haben eine Anfrage zum Aufbau eines „vorbeugenden Rettungsdienstes“ gestellt. Am 9. November steht das Thema im Ausschuss für Bevölkerungsschutz, Rettungswesen und Verbraucherschutz auf der Tagesordnung.

Früh ansetzen statt nur im Notfall

Hinter der Idee steht ein anderer Ansatz: Rettungsdienst soll nicht ausschließlich dann tätig werden, wenn bereits ein akuter Notfall eingetreten ist. Durch frühzeitige, niedrigschwellige Beratung und Unterstützung könnten medizinisch nicht erforderliche Rettungswageneinsätze oder Krankenhauseinweisungen vermieden werden. Denkbar seien aufsuchende Angebote, eine engere Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzten sowie Telemedizin.

„Nicht jeder medizinische Unterstützungsbedarf muss zwangsläufig einen Rettungswageneinsatz auslösen“, erklären CDU und SPD. Werde geeignete Hilfe frühzeitig organisiert, könne dies Patienten besser versorgen und zugleich Rettungskräfte und Krankenhäuser entlasten.

Fragen an die Kreisverwaltung

Von der Kreisverwaltung wollen die Fraktionen wissen, was Rhein-Berg bereits zu bieten hat. Gefragt wird nach Strukturen zur Vermeidung unnötiger Einsätze und Krankenhauseinweisungen sowie nach Kooperationen zwischen Rettungsdienst, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsamt und niedergelassenen Ärzten. Auch Telenotarzt-Systeme und standardisierte telefonische Ersteinschätzungen sollen untersucht werden.

Die Verwaltung soll zudem darlegen, welche Maßnahmen schon vor geplanten gesetzlichen Neuregelungen von Land und Bund möglich wären, welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hürden bestehen und welches Personal erforderlich wäre. Zudem interessieren CDU und SPD Erfahrungen aus Modellprojekten anderer Kommunen.

Reform der Notfallversorgung als Hintergrund

Hintergrund sind geplante Reformen der Notfallversorgung. Der Entwurf für ein neues Rettungsgesetz NRW sieht nach Darstellung der Fraktionen vor, den klassischen Rettungsdienst unter anderem um Akuttransporte, aufsuchende Akutdienste und einen vorbeugenden Rettungsdienst zu ergänzen.

Was die Prüfung klären soll

Untersucht werden soll, ob solche Strukturen die Zahl der Einsätze senken, Notaufnahmen entlasten, Hilfsfristen verbessern und die Versorgungsqualität sichern können. Auch die Wirtschaftlichkeit spielt eine Rolle. Dabei geht es noch nicht um die Einführung eines fertigen neuen Dienstes, sondern zunächst darum, was möglich und sinnvoll wäre. (wg)