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„Sicherheit für die Bürger“Streit um Kosten für Fehlfahrten im Rettungsdienst ist in Rhein-Berg beendet

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Ein Rettungswagen fährt auf einen Parkplatz.

Entwarnung: Wer den Rettungsdienst benötigt, muss keine nachträglichen Zusatzkosten befürchten. (Symbolbild)

Der Kreis und die Krankenkassen haben sich auf neue Gebühren geeinigt. Patienten müssen keine zusätzlichen Kosten fürchten.

Nach Monaten der Unsicherheit ist der Streit um die Rettungsdienstgebühren im Rheinisch-Bergischen Kreis beigelegt. Der Kreis und die gesetzlichen Krankenkassen haben sich auf neue Gebührensätze verständigt. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine wichtige Entwarnung: Wer den Rettungsdienst benötigt, muss keine nachträglichen Zusatzkosten oder Differenzbeträge befürchten.

Am Montag erklärten die Krankenkassen ihr schriftliches Einvernehmen zu den neu kalkulierten Gebühren, wie der Kreis am Donnerstag mitgeteilt hat. Bereits zuvor hatte der Kreisausschuss in einer Sondersitzung der entsprechenden Gebührensatzung einstimmig zugestimmt. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Mir ist wichtig, dass die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis keine Sorge vor Kosten haben müssen, wenn sie den Rettungsdienst rufen
Arne von Boetticher, Landrat

„Mir ist wichtig, dass die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis keine Sorge vor Kosten haben müssen, wenn sie den Rettungsdienst rufen“, erklärt Landrat Arne von Boetticher in einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung. Die Einigung schaffe nun „Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger“. Man habe intensiv an einer tragfähigen Lösung gearbeitet und freue sich, dass diese gemeinsam mit den Krankenkassen erreicht worden sei.

Der Konflikt hatte den Kreis seit Jahresbeginn beschäftigt. Hintergrund war ein landesweiter Streit über die Finanzierung sogenannter „Fehlfahrten“ – also Einsätze, bei denen Patienten zwar medizinisch versorgt werden, anschließend aber nicht in ein Krankenhaus transportiert werden müssen, oder Reanimationen ohne Erfolg bleiben. Die Krankenkassen hatten sich zunächst geweigert, die dafür kalkulierten Kosten vollständig zu übernehmen.

Überarbeitete Sätze fanden die Zustimmung der Krankenkassen

Weil kein Einvernehmen über die Gebührensatzung erzielt worden war, hätten die Kassen nur Festbeträge gezahlt. Die Differenz hätte grundsätzlich den Patienten in Rechnung gestellt werden können. Um genau das zu verhindern, hatte der Kreistag die Erhebung der neuen Rettungsdienstgebühren zunächst bis zum 30. September ausgesetzt und auf eine Einigung gehofft.

In den vergangenen Wochen ließ die Kreisverwaltung die Gebühren unter Einbindung eines externen Sachverständigen vollständig neu kalkulieren. Die überarbeiteten Sätze fanden schließlich die Zustimmung der Krankenkassen.

Versicherte werden in Zukunft nicht zusätzlich belastet

Damit endet ein Streit, der im Frühjahr noch erhebliche Sorgen ausgelöst hatte. Damals hatte der Kreisausschuss eine geplante Gebührensatzung zunächst gestoppt, weil befürchtet wurde, Bürger könnten künftig selbst für einen Teil der Rettungsdiensteinsätze zahlen müssen. Die Koalition aus CDU und SPD im rheinisch-bergischen Kreistag hatte argumentiert, niemand dürfe aus Angst vor möglichen Kosten zögern, im Notfall den Rettungsdienst zu rufen.

Mit der nun erzielten Einigung ist dieses Szenario vom Tisch. Die Kosten des Rettungsdienstes können künftig wieder direkt über die vereinbarten Gebührensätze mit den Krankenkassen abgerechnet werden, ohne dass Versicherte zusätzlich belastet werden.