Im Streit um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze in NRW gibt es einen Kompromissvorschlag der Landesregierung - allein die Kommunen wittern den Haken.
Streit um FehlfahrtenLaumann will Kommunen zu „unzureichendem“ Kompromiss bewegen

Fährt der Patient nicht mit ins Krankenhaus, kommt es zu einer sogenannten Leerfahrt.
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Der Rettungswagen rückt aus, beim Patienten angekommen, wird aber schnell klar: Derjenige, der da Hilfe anforderte, muss gar nicht ins Krankenhaus. Vielleicht ein Fehlalarm, vielleicht konnten die Sanitäter aber auch einfach vor Ort helfen. Übrig bleibt eine sogenannte Fehlfahrt, also eine, bei der am Ende gar kein Patient zur Klinik transportiert wird. In NRW passiert das tausendfach im Jahr, und lange hat es kaum jemanden interessiert. Die Krankenkassen zahlten großzügig, die Kommunen buchten die Kosten weg, das System schnurrte.
Seit gut einem Jahr verweigern die gesetzlichen Krankenkassen die Mitfinanzierung dieser Fahrten. Der Grund liegt auch in den gestiegenen Kosten. Nach Information der Landesregierung wuchsen diese innerhalb von fünf Jahren von 1,2 Milliarden um fünfhundert Millionen auf 1,7 Milliarden an. Für die Kommunen, die den Rettungsdienst vorhalten und finanzieren müssen, erwächst daraus ein Haushaltsproblem. Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister in NRW, hat nun mit den Krankenkassen ausgehandelt, dass diese zumindest die Hälfte der Fehlfahrtkosten übernehmen. Den Kommunen hat der Minister einen Musterbeschluss dazu vorgelegt, den jede für sich nun verabschieden könne. Zusammen mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat er die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten in den fünf Regierungsbezirken eingeladen, um über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Es handle sich um eine Übergangslösung, verknüpft mit der Bedingung seitens der Kassen, dass die Versorgungsstrukturen grundlegend reformiert werden. Richtig zufrieden ist man in der Landesregierung über das derzeitige Verhandlungsergebnis nicht. Das Angebot der Krankenkassen bezeichnet Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) dann auch als „unzureichend“. Immerhin stelle es aber „anteilige, weitere Mitfinanzierung in Aussicht – dieses Ergebnis war bei Aufnahme der Gespräche nicht erwartbar“. Das Problem für viele Kommunen liegt darin, dass die Kassen nur dann zahlen, wenn die Fehlfahrtenquote nicht über 15 Prozent steigt. In vielen Städten liegt sie den Angaben zu Folge aber doppelt so hoch.

Karl-Josef Laumann (CDU) wünscht sich einen Kompromiss zwischen Kommunen und Kassen.
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Seitens der Kommunen reagiert man demnach dann auch verhalten bis ablehnend. Andreas Müller, Landrat im Kreis Siegen-Wittgenstein und Vizepräsident des Landkreistages sagte beispielsweise: „Wir haben den Musterbeschluss abgelehnt. Ich frage mich, wo das Land hier seiner Verantwortung nachkommt."
Laumann sieht nun dennoch die Kommunen am Zug, die Bürger am Ende auch vor Gebühren zu schützen. „Die letztendliche Entscheidung über den Musterbeschluss und damit über das Angebot der Gesetzlichen Krankenkassen liegt jetzt natürlich auf der kommunalen Ebene. Ich jedenfalls werbe im Interesse der Patientinnen und Patienten für die Lösung." Schließlich verhält es sich so: Wer als Kommune den Kompromiss nicht mitgeht, muss die Kosten selbst tragen. Oder bei seinen Bürgerinnen und Bürgern eintreiben. Die Stadt Essen hatte beispielsweise einen Eigenanteil von bis zu 267 Euro pro Leerfahrt erwogen. Für Laumann ist das keine Lösung. „Die Versicherten in unserem Land müssen sich auf eine funktionierende Notfallversorgung verlassen können, ohne sich Sorgen über hohe Kosten machen zu müssen, die ihnen möglicherweise in Rechnung gestellt werden."
Der eigentliche Preis für den Kompromiss ist ein struktureller: Die Kassen knüpfen ihr Entgegenkommen an eine Neuordnung der gesamten Notfallversorgung. Leitstellen sollen künftig beispielsweise eng mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117 verzahnt werden. Digital gestützte Notrufe sollen dort klären, ob ein Fall beim Hausarzt, der Notaufnahme oder dem Rettungswagen richtig aufgehoben ist. Zudem soll diese Phase genutzt werden, um die notwendige Verzahnung mit der anstehenden Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene zu ermöglichen. Verabschieden will man sich auch vom kommunal aufgesetzten Gebührenmodell, künftig sollen Rettungsdienst-Träger eigenständig Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abschließen.
Auch in den Krankenhäusern soll sich etwas bewegen: Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung und die Notaufnahme der Kliniken sollen an einer gemeinsamen Theke zusammenwachsen. In NRW passiert das bereits oft. Was noch fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage. Am Ende kommt das den Patienten zu Gute, entlastet die Kliniken und letztlich auch die Kommunen: Denn dann müssten die Kassen auch zahlen, wenn kein Krankenhausaufenthalt folgt.
Noch in diesem Jahr will der Bund das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschließen. Parallel müssen auch in den Ländern die Notfallstrukturen neu ausgerichtet werden. Wenn es nach Laumann geht, ist alles bis zur Landtagswahl im April 2027 über der Bühne.
