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Im Internet verführtJurastudent soll junge Mädchen schwer missbraucht haben

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Rhein-Berg/Köln – 933 Dateien und Internetlinks kinderpornografischen Inhaltes und mehr als 3000 Dateien mit Jugendpornos soll ein 22 Jahre alter Jurastudent aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis auf seinem Computer gehabt haben. Die Hauptanklagepunkte, wegen denen der 22-Jährige seit Mittwoch im Kölner Landgericht auf der Anklagebank sitzt, wiegen jedoch deutlich schwerer. Schweren sexuellen Missbrauch, begangen an mehreren minderjährigen Mädchen wirft die Staatsanwaltschaft dem Jurastudenten vor.

Zwischen Ende 2015 bis April 2017 soll Klaus G. (Name geändert) über das Chatportal „Knuddels“ seine Opfer kennengelernt haben. Nachdem er mit den Mädchen die Handynummern ausgetauscht hatte, soll er über die Kommunikationsplattform Whatsapp und per SMS seine Opfer aufgefordert haben, ihm anzügliche Bilder von sich zu schicken. Mehrere Mädchen suchte er dann zu Hause auf. Dort soll er die Mädchen missbraucht haben. Die Opfer waren zwölf, 13 und 14 Jahre alt.

Erster Vorfall mit Stiefschwester

Schon im Alter von 13 Jahren hatte sich Klaus G. laut Anklage seiner damals acht Jahre alten Stiefschwester sexuell genähert. Über mehrere Jahre soll er das Kind immer wieder berührt haben. Der Jurastudent hatte die Achtjährige im Familienkreis als Lügnerin dargestellt – das Verfahren wurde eingestellt. Erst jetzt, elf Jahre nach den Vorfällen, bekannte sich der 22-Jährige in der Untersuchungshaft zu den Vorwürfen von damals.

Sein Mandant bedauere die Vorfälle, sagte Dr. Karl-Christoph Bode, Rechtsbeistand des Angeklagten. Erst in der Untersuchungshaft habe er begonnen, seine Taten zu begreifen. Er wolle eine Therapie machen.

„Dass er Menschen missbraucht hat, ist ihm klar“, sagte Bode. Schnellen Sex habe der 22-Jährige gesucht, dies sei sein Ziel gewesen. Darüber hinaus habe der Angeklagte maßgeblich an der Aufklärung eines Vorfalls beigetragen. Bode: „Ohne ihn hätten die Ermittler den Fall nicht aufgeklärt.“

Schuld erst in Haft begriffen

Nach der Einlassung des Verteidigers stellte sich der Jurastudent den Fragen der Richter. Ob er sich und seine Opfer während des Geschlechtsverkehrs geschützt und Kondome benutzt habe, wollte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann unter anderem vom Angeklagten wissen. „Ich hatte keine Verhütungsmittel dabei. Sex ohne gibt mir auch mehr“, antwortete der Angeklagte. An seine Opfer habe er weniger gedacht.

Eine Zwölfjährige beschrieb der 22-Jährige als „engagiert“ bei den sexuellen Handlungen. Er habe angenommen, dass sie auch die von ihm verlangten ungewöhnlichen Sexualpraktiken akzeptiere. „Weil sie vorher so aktiv dabei war“, nannte er als Grund für seine Annahme.

Auch seien die sexuellen Handlungen bei allen Mädchen immer einvernehmlich abgelaufen. Er habe nie Gewalt angewendet oder Geschenke gemacht. Ihm sei zwar klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue, aber das wahre Ausmaß seiner Taten sei ihm erst in der Untersuchungshaft klar geworden. Dort habe er sich auch erst mit dem möglichen Strafmaß für seine Handlungen befasst.

Nach dem Angeklagten sagten die Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Am 19. Dezember wird die Verhandlung fortgesetzt.