Neuregung der Beförsterung macht ÄrgerFörster müssen jede Viertelstunde abrechnen

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Der Borkenkäfer hat in vielen Wäldern die Bäume geschädigt. Kahlschlag ist die Folge.

Rhein-Berg. Hitze und Borkenkäfer haben große Flächen des bergischen Waldes dahingerafft. Jetzt fürchten Waldbesitzer eine neue Gefahr für ihre Zukunft: ausgerechnet von denen, die ihnen eigentlich bei der Wiederaufforstung unterstützen sollten – den Behörden der Forstverwaltung. „Wir fühlen uns vom Landesbetrieb Wald und Holz – gelinde gesagt – veräppelt“, ärgert sich Stefan Becher, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Overath, in der 285 private Waldbesitzer mit Forstflächen von 2000 Quadratmetern bis hin zu 85 Hektar zusammengefasst sind.

Neue Regelung in Kraft getreten

Grund ihres Unmuts: Seitdem Anfang des Jahres eine Neuregelung der Beförsterung der Wälder in NRW in Kraft getreten ist, müsse der beauftragte Förster seine Arbeit in Viertelstundeneinheiten auf einzelne Waldparzellen in Rechnung stellen, erläutert Becher. Die dürfe nun aber nicht mehr die Forstbetriebsgemeinschaft aus ihren nach Anteil der privaten Flächen gestaffelten Mitgliedsbeiträge bezahlen. „Stattdessen müssen wir für jede Viertelstunde Arbeit des Försters dem Besitzer des jeweiligen Flurstücks eine Rechnung schreiben“, ärgert sich Becher. „Das sind leicht 10 000 Einzelpositionen pro Monat und Förster, als Ehrenamtler können wir das nicht mehr stemmen, da müssten wir ein bis zwei Leute nur für die Rechnungsstellung einstellen“, ärgert sich der Land- und Forstwirt. „Und das wo wir zurzeit wegen der großen Kalamitätsflächen ohnehin kaum noch etwas aus dem Wald erwirtschaften.“

Nachforderungen genehmigt

Besonders ärgerlich für Becher und seine Kollegen von der Forstbetriebsgemeinschaft Overath: Im vergangenen Jahr habe der Landesbetrieb Wald und Holz in Münster nach einigen Nachforderungen die nötige neue Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft und das darin enthaltene Umlagesystem für Försterleistungen explizit genehmigt. „Wir haben die Satzungsänderung von Wald und Holz prüfen lassen, haben die Försterleistungen ordnungsgemäß ausgeschrieben, haben 80 Prozent unseres Waldes als auf nachhaltige Weise und gemäß strengen Standards bewirtschaftet PEFC-zertifizieren lassen – und jetzt das“, macht Philipp Braß von der Forstbetriebsgemeinschaft seinem Ärger Luft. Dabei wäre gerade angesichts der aktuell großen Flächen, die wegen Hitze- und Borkenkäferschäden neu aufgeforstet werden müssen, eine übergreifende Beförsterung besonders wichtig, betont Sebastian Brieden, stellvertretender Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Overath.

Vorgaben müssen erfüllt werden

Deren Vorstand fürchtet nun, nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand der Abrechnung nicht mehr zu stemmen sein wird, sondern auch, dass – wenn diese nicht wie von der neuen Verordnung gefordert durchgeführt wird – den Waldbesitzern auch die Förderung verloren geht. „Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Beförsterung übernähme nämlich das Land. „Theoretisch“, betont Braß. „Denn wenn wir die Abrechnungsvorgaben nicht erfüllen, kann es sein, dass wir gar nix mehr kriegen“, ergänzt Stefan Becher.

Gespräch angekündigt

Beim Regionalforstamt Bergisches Land ist die Problematik bekannt, wie dessen Leiter Kai Boenig auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt. Detailliert möchte er sich allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern. Nur so viel: „Es wird in Kürze ein Gespräch mit der Forstbetriebsgemeinschaft stattfinden.“ Zielsetzung sei es, so Boenig, den Aufwand für die Waldbesitzer „so gering wie möglich zu halten – im Rahmen der Förderrichtlinien“. Was das konkret, bedeutet lässt Boenig noch offen. Nach Informationen dieser Zeitung laufen derzeit Verhandlungen zwischen dem Landesbetrieb Wald und Holz und der Finanzverwaltung NRW, um eine Lösung zu finden. „Das Ganze sei nämlich ein steuerliches Problem“, wie der ebenfalls von der Forstbetriebsgemeinschaft Overath eingeschaltete Landtagsabgeordnete Rainer Deppe (CDU) sagt. Allein: „Wenn das so ist, was soll es denn dann für eine legale Lösung für dieses, mit der Neuregelung erst geschaffenen Problematik geben?“, fragt Stefan Becher skeptisch. „Auf das Gespräch mit dem Forstamt sind wir in jedem Fall mal gespannt.“

Höchster Privatwaldanteil

67 Prozent der etwa 915 000 Hektar Wald in NRW werden von privaten Eigentümern bewirtschaftet, damit ist NRW bundesweit das Land mit dem höchsten Privatwaldanteil. Waldbesitzende ohne forstliche Fachkenntnisse sind dabei laut zuständigem Landesministerium für Umwelt-, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz auf eine sachkundige Betreuung angewiesen. Diese bietet auch der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der sich nach eigenen Angaben als „Berater und Dienstleister für die ca. 150 000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in Nordrhein-Westfalen“ versteht, als kostenpflichtige Dienstleistung an.

Ausschreibung der Leistungen

Zum 1. Januar 2022 ist eine neue Vorgabe zur Beförsterung in Kraft getreten. Förderte das Land bisher die Beförsterung direkt durch die Stellung eines Försters, an dessen Kosten sich die Forstbetriebsgemeinschaften zu 20 Prozent zu beteiligen hatten, so fördert es nun 80 Prozent der Beförsterungskosten, sofern eine Forstbetriebsgemeinschaft die Försterleistung ausschreibt und der danach von der Forstbetriebsgemeinschaft beauftragte Förster seine Dienstleistungen entsprechend der Flächen, auf denen er tätig wird, in Rechnung stellt.

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Für die Overather Forstbetriebsgemeinschaft ist zwar nach dem Ausschreibungszuschlag derselbe Förster vom Landesbetrieb wie zuvor tätig, die Abrechnung allerdings, die nun in Händen der Forstbetriebsgemeinschaft liegt und parzellenscharf auf die Eigentümer verrechnet werden muss, dürfte deren ehrenamtliche Strukturen nach Befürchtung der Waldbesitzer zum Kollaps führen. (wg)  

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