Bald mehr als 20.000 EinwohnerGemeinde Kürten könnte 2019 zur Stadt werden

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Kürten Ortsmitte aus der Luft

Die Gemeinde Kürten könnte bald zur Stadt werden.

  • Kürten könnte bald die 20.000-Einwohnermarke knacken. Dann könnte die Gemeinde zur Stadt werden.
  • Ob es dazu kommt kann die Gemeinde selbst entscheiden.
  • Wir haben die wichtigsten Fragen udn Antworten gesammelt.

Kürten – Mit dem Zuzug von Neubürgern ins Neubaugebiet Biesfeld-West wird die Gemeinde Kürten in den nächsten Monaten die 20.000-Einwohner-Marke dauerhaft überspringen. Damit könnte (zumindest theoretisch) das Thema Stadtwerdung für die Stockhausengemeinde auf die Agenda kommen.

Wie viele Einwohner hat die Gemeinde Kürten aktuell?

Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren es 19 814. Aktuellere liegen noch nicht vor.

Wie weit wird die Einwohnerzahl nach oben gehen?

Mit den Neubürgern aus Biesfeld-West kann von rund 20 500 Einwohnern in den nächsten Jahren ausgegangen werden. Biesfeld-West mit seinen bis zu 100 Neubauten gilt als letztes großes Wohnentwicklungsgebiet der Gemeinde.

Und damit könnte Kürten Stadt werden?

Theoretisch ist das ab 20.000 Einwohnern möglich. Allerdings ist dies kein Automatismus. Der Stadt-Status müsste von der Kommune, also vom Gemeinderat, beantragt werden. Als Stadt wäre Kürten eine sogenannte Mittlere kreisangehörige Kommune.

Stadtrechte Im Kreis

Älteste Kommune mit Stadtrechten ist im Rheinisch-Bergischen Kreis Bergisch Gladbach. Seit 1856 darf sich der Strunde-Ort Stadt nennen. Wermelskirchen kam 1871 hinzu, Bensberg 1947 und Leichlingen 1981. Overath wurden die Stadtrechte zum 1. Januar 1997 verliehen. Jüngste Stadt des Rheinisch-Bergischen Kreises ist Rösrath, und zwar seit 1. Januar 2001.

Was sagt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung dazu?

Da steht in Paragraf 4 das Entscheidende. „Eine kreisangehörige Kommune ist auf eigenen Antrag zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 20 000 Einwohner beträgt.“ Zwei Stichtage gibt es pro Jahr, am 30. Juni und am 31. Dezember.

Würden sich die Aufgabengebiet der Verwaltung als Stadt verändern?

Ja, das würden sie. Zum Beispiel die Bauaufsicht würde neu ins Rathaus kommen. Bislang ist diese Aufgabe bei der Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach angesiedelt. Auch ein eigenes Jugendamt müsste eingerichtet werden, bislang ebenfalls beim Kreis. Kürten zahlt dafür die Kreisumlage, die dann sinken würde.

Was wären die Folgen?

Für die neuen Aufgaben müssten auch neue Mitarbeiter ins Rathaus kommen. Die Personalkosten würden deshalb steigen. Die kritischen Finanzen der Gemeinde seit Mitte der 1990er-Jahre sind aber eine hohe Hürde. Schon rein praktisch müssten die Kürtener schauen, ob sie überhaupt Platz im Rathaus haben für die neuen Mitarbeiter.

Gibt es Hilfestellung, falls es in Kürten Richtung Stadtwerdung gehen könnte?

Die Gemeindeprüfungsanstalt, eine Behörde des Landes, kann ermitteln, ob sich der Aufwand für die Gemeinde lohnt.

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Spielt der Charakter der Streusiedlung eine Rolle?

Nein. Entscheidend ist die Zahl der Einwohner, nicht die Größe der einzelnen Dörfer. Der Ort muss auch nicht städtisch geprägt sein.

Kann es auch einen Automatismus geben bei der Stadtwerdung?

Ja, aber erst bei einer Einwohnerzahl von 25.000. Da ist Kürten ja noch ein Stückweit von entfernt. Kommunen mit 25.000 und mehr Einwohnern können sich gegen eine Stadtwerdung nicht sträuben.

Bliebe Kürten als Stadt weiter im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Ja, daran würde sich nichts ändern. Nur die Aufgaben würden mehr werden.

Was steht zu diesem Thema im Kürtener Leitbild?

Für die Zeit bis 2030 wird von einer Einwohnerzahl zwischen 20- und 21.000 ausgegangen.

Gibt es Aussagen der Politiker?

Als 2007 der Flächennutzungsplan neu aufgestellt wurde, kam die klare Aussage: Nein, wir wollen nicht Stadt werden. Damals peilte man ein Wachstum auf 22.000 Einwohner an.

Wie bewertet Bürgermeister Willi Heider eine Stadtwerdung?

Heider verweist auf die damalige Diskussion zum Flächennutzungsplan und das Nein der Politik. An diesem Stimmungsbild habe sich nichts geändert.

Was ist mit der Besoldung des Bürgermeisters?

Unabhängig von einer Stadtwerdung würde ab 20.001 Einwohner das Grundgehalt von 7798 auf 8249 Euro steigen, die monatliche Aufwandsentschädigung von 232 auf 319 Euro.

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