1,5 PromilleMilde Strafe für 33-Jährige nach Unfall in Kürten – Motorradfahrer in Lebensgefahr

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Ein Motorrad liegt auf der Fahrbahn, dahinter der Unfall-Pkw und zwei Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.

Die Unfallstelle auf der L286 kurz vor Kürten-Dürscheidam Sonntagvormittag, 10. September.

Frustriert hatte sich eine Autofahrerin nach einem Abend mit viel Wein morgens ins Auto gesetzt. Dann stieß sie mit einem Motorradfahrer zusammen.

Wenn ein betrunkener Autofahrer einen Fahrfehler begeht, nützt einem Motorradfahrer die größte Vorsicht nichts mehr. Diese schlimme, ja lebensbedrohliche Erfahrung musste am 10. September vergangenen Jahres ein 64-jähriger Zweiradfahrer machen, mit dessen Maschine in Kürten auf der Wipperfürther Straße (L286) zwischen Dürscheid und Spitze das Auto einer 33-jährigen Frau mit sehr viel Restalkohol im Blut zusammenstieß.

Jetzt stand die dreifache Mutter vor Gericht — und erhielt, gemessen an der Forderung der Staatsanwältin, eine sehr milde Strafe. Richterin Simona Sünnemann verurteilte die Geringverdienerin zu 1200 Euro Geldstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Führerscheinsperre von sechs Monaten.

Unfall in Kürten: Mit 1,5 Promille Restalkohol im Auto unterwegs

Die Staatsanwältin hatte 7000 Euro Strafe, Entzug der Fahrerlaubnis sowie 18 Monate Sperre gefordert, Verteidiger Udo Klemt hingegen erfolgreich für die Anwendung einer milderen Vorschrift plädiert.

Nicht zu Wort kam in dem Prozess der verunglückte Motorradfahrer: Zeugen waren nach dem Geständnis von Claudia P. (Name geändert) gar nicht erst geladen worden. „Es geht ihm wieder besser“, sagte Anwalt Klemt und dass es mit der Begleichung der Rechnungen durch die Versicherung keine Probleme gebe.

Kurzzeitig bestand laut der behandelnden Ärzte für den Mann Lebensgefahr.
Polizeibericht zum Unfall

Die Verletzungen, die der Suzuki-Fahrer bei dem Unfall am Sonntagvormittag davongetragen hatte, waren laut Polizei ganz erheblich: „Der Motorradfahrer wurde bei dem Zusammenstoß schwer verletzt und umgehend mit einem Rettungshubschrauber in das Klinikum Köln-Merheim gebracht. Kurzzeitig bestand laut der behandelnden Ärzte für den Mann Lebensgefahr.“

Noch zwei Stunden nach dem Unfall hatte die Frau 1,49 Promille im Blut

Die Pkw-Fahrerin sei dagegen unverletzt geblieben, so die Polizei damals weiter. „Die Polizisten konnten bei der Fahrerin einen starken Alkoholgeruch wahrnehmen und veranlassten einen Atemalkoholtest. Da die Frau nicht in der Lage war, den Test durchzuführen, wurde eine Blutentnahme angeordnet.“ Das Ergebnis wurde im Prozess bekannt: Noch um 12.45 Uhr, gut zweieinhalb Stunden nach dem Unfall, hatte die Autofahrerin 1,49 Promille im Blut.

Ich war nicht gut drauf an dem Morgen, aber ich habe mich nicht fahruntüchtig gefühlt. Als ich den Promillewert las, dachte ich nur ,Oh Gott, oh Gott'.
Die Angeklagte vor Gericht

Was eine dreifache Mutter von Kindern im Grundschulalter dazu bringen kann, sonntagvormittags mit 1,5 Promille Auto zu fahren, machten Anwalt Klemt und Claudia P. selbst klar. Sie lebt in prekären Verhältnissen, die Kinder wohnen wöchentlich wechselnd bei ihr und beim Vater, sie arbeitet, obwohl sie laut Klemt Bürgergeld beziehen könnte. Im Spätsommer hatte sie Stress mit dem Vater der Kinder, war abends bei Freunden in Köln, um bei einem Glas Wein zu quatschen.

Unfall in Kürten: Frau setzt sich betrunken ins Auto

Es wurden viele Gläser. Als sie am nächsten Morgen erneut über ihre Probleme sprechen wollte, hatte sie das Gefühl, dass es den Freunden  reichte. Frustriert setzte sie sich ins Auto, um nach Hause zu fahren und dachte nicht über Restalkohol nach. Auf der Landstraße sei sie von der Sonne geblendet worden und auf die Gegenfahrbahn gekommen. „Ich war nicht gut drauf an dem Morgen, aber ich habe mich nicht fahruntüchtig gefühlt. Als ich den Promillewert las, dachte ich nur ‚Oh Gott, oh Gott‘.“

Im Prozess ging es vor allem darum, ob die bis dahin straffrei durchs Leben gegangene Autofahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (betrunken ein Fahrzeug führen und dadurch Menschen gefährden, Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs) verurteilt würde oder nur wegen Trunkenheit im Verkehr (betrunken Fahrzeug führen, Paragraf 316), jeweils plus fahrlässiger Körperverletzung.

Die Richterin entschied sich für die mildere Variante, die sie mit 60 Tagessätzen zu 20 Euro statt der geforderten 140 Tagessätze zu 50 Euro ahndete. Das Urteil wurde zunächst nicht rechtskräftig.

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