Protest in Rhein-BergBöller bei Corona-„Spaziergang“ in Overath

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Corona-Spaziergang

Overath – Bisher waren die sogenannten Corona-„Spaziergänge“, mit denen die Teilnehmenden still mutmaßlich gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflichtpläne demonstrieren, stets ruhig verlaufen. Am Montagabend jedoch wurde laut Polizei im Rahmen des „Spaziergangs“ in Overath ein Böller gezündet. Verletzt worden sei niemand, und ein Verursacher habe nicht festgestellt werden können, so Polizeisprecherin Maike Wiemar auf Nachfrage. Insofern spricht die Polizei weiterhin von einem „friedlichen Protest“.

Mit rund 750 Teilnehmenden gingen an diesem Montag etwas mehr Menschen auf die Straße als eine Woche zuvor (700). Ende Januar waren es kreisweit indes noch mehr als 1200 gewesen. 400 Spaziergänger zählten Redaktion und Polizei diesen Montag übereinstimmend in Gladbachs Stadtmitte, 127 waren es laut Polizei in Overath, 40 in Rösrath, 100 in Wermelskirchen, 80 in Leichlingen und elf in Burscheid.

Die Linke kritisiert zu lasche Behandlung der „Spaziergänger“

Unmut regte sich unterdessen unter den Gegendemonstranten in Gladbach und Leichlingen. Obwohl zumindest die Gladbacher Gegendemo zunächst betont von Tomás M. Santillán als Privatperson angemeldet worden war, schaltete sich nun der Kreisverband der Linken, dessen Vorsitzender Santillán ist, ein und pochte auf Gleichbehandlung mit den „Spaziergängern“.

Diese würden in der Regel nicht den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz tragen, was sie müssten, zumal die Polizei ihre „Spaziergänge“ als Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes werte. Ihre Forderung nach „Durchsetzung der Auflagen zum Schutz der Gesundheit“ flankierte die Linke gleich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeitende der Gladbacher und Leichlinger Ordnungsämter, die „beide Augen fest zudrückten“.

Kreisstadt widerspricht Kritik: Bereits mehrere Bußgelder verhängt

Dem widerspricht Gladbachs Stadtsprecher Martin Rölen entschieden: „Sofern die Maskenpflicht, die laut Corona-Schutzverordnung bei solchen Versammlungen gilt, nicht befolgt wird, hat die Ordnungsbehörde bisher einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer angesprochen und auf ihre Pflicht hingewiesen.“ Allerdings räumt der Stadtsprecher ein: „Da letztendlich kaum nachweisbar ist, wer am »Spaziergang« teilnimmt oder zu anderen Zwecken in der Fußgängerzone unterwegs ist, unterblieb in der Regel eine Ahndung durch Bußgeld.“

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Die Ordnungsbehörde habe hier – so Rölen – ein Ermessen, das einerseits die Verhältnismäßigkeit einer solchen Ahndung, andererseits die Vermeidung von Eskalationen in Erwägung zu ziehen habe. Gleichwohl seien auch bereits Bußgelder verhängt worden, wenn sich Personen beispielsweise durch Plakate eindeutig als Demonstrierende zu erkennen gegeben hätten und dabei keine Masken getragen beziehungsweise keine Abstände eingehalten hätten.

Der Kreis als Kommunalaufsicht hat sich auf Anfrage bisher nicht zu der Dienstaufsichtsbeschwerde geäußert.

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