Die Overather Ausschuss-Mehrheit lehnt eine Satzung zum Baumschutz ab.
OverathBaumschutzsatzung aus Kapazitätsgründen abgelehnt

Ratzekahl sieht es nach der Fällung der Rotbuchen aus. Zurück bleiben nur die Stümpfe.
Copyright: Ulrike Sandmann
Über eine mögliche Baumschutzsatzung debattierten die Overather Ausschussmitglieder für Umwelt, Mobilität, Tourismus und Digitalisierung. Den Antrag hatte die Fraktion der Grünen gestellt, nachdem kürzlich in der Overather Innenstadt über 70 Jahre alte Rotbuchen gefällt worden waren.
Die Satzung sieht vor, dass Grundstückseigentümer bei einer Fällung Ersatzpflanzungen vornehmen oder eine Ausgleichszahlung leisten müssen. Geschützt würden laut Antrag alle lebenden Laub- und Nadelbäume sowie Obstbäume und mehrstämmige Bäume jeweils ab einer gewissen Größe und einem gewissen Umfang. In besonders begründeten Fällen, etwa zur Gefahrenabwehr, könnten auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
Viele Gründe sprechen dafür
Um ihren Antrag zu untermauern, zählte Ulrike Sandmann (sachkundige Bürgerin für die Grünen) zahlreiche Gründe auf, die für eine solche Satzung sprächen. Unter anderem seien Bäume Klimaschützer, die besonders in Hitzeperioden wertvollen Schatten spenden und Feinstaub filtern würden. Auch wenn die Satzung in das Eigentumsrecht eingreife, betreffe es die Umgebung und das Gemeinwohl. Dazu käme, dass sie langfristig Geld sparten im Vergleich zu anderen Klimaschutzmaßnahmen und grüne Städte wirtschaftlich attraktiver seien. Die Satzung könne pragmatisch und individuell gestaltet werden. Sandmann erklärte weiter, dass der Antrag zustande gekommen sei, weil viele Menschen über die Fällung der Rotbuchen entsetzt gewesen seien und sich an die Fraktion gewandt hätten.
Markus Funke, Amtsleiter des Baubetriebsamtes, fand den Antrag nachvollziehbar, gab aber auch zu bedenken, dass die praktische Umsetzung mehr personelle Kapazitäten erfordere. Schließlich müssten Kontrollen durchgeführt und Anträge bearbeitet werden.
Auch CDU schockiert über Fällung
Guido Lazotta (CDU) betonte, dass auch die Mitglieder seiner Fraktion über die Fällung der Rotbuchen schockiert waren. Die Befürchtung bei einer Baumschutzsatzung sei jedoch, dass Projekte dadurch verbaut werden könnten. Die Verwaltung habe vermutlich bereits Möglichkeiten bei Bauanträgen oder Ähnlichem zum Schutz der Bäume zu reagieren. Daher brauche es die Satzung nicht, weshalb die CDU den Antrag nicht befürworte.
Dass die Kommunen zum Klimaschutz verpflichtet sind, betonte Hans Schlömer (SPD). Bäume seien ein Teil davon, der aktuell nicht verfolgt werde. Seine Fraktion schloss sich daher den Grünen an. Die Mehrkosten durch Personal, die Funke angesprochen hatte, leuchteten Schlömer ein. Warum man aber darüber diskutieren müsse, dass Klimaschutz Geld kostet, nicht. Bei anderen Dingen sei das selbstverständlich. Eine Alternative für die Satzung sehe er nicht.

Einen Stammdurchschnitt von bis zu 105 Zentimetern hatten die Rotbuchen.
Copyright: Ulrike Sandmann
Siegfried Ludwig (sachkundiger Bürger für die FDP) sagte, dass es auch in Rösrath eine solche Satzung gebe und diese nicht wirklich effektiv sei. „Was wäre denn passiert, wenn die Bäume gefällt worden wären, trotz Baumschutzsatzung? Dann hätte es ein Bußgeld gegeben. Wen interessiert's? Ob ich jetzt 500 Euro bezahlen muss, weil ich einen Baum gefällt habe? Das interessiert doch keinen“, stellte er überspitzt dar. Auch die FDP schließe sich dem Antrag nicht an.
„Zu sagen, „andere machen es auch nicht“ oder man setzt sich einfach über geltendes Recht hinweg, ist für mich kein Argument“, fand Sandmann. Eine Privatperson würde es sich außerdem bei einem Bußgeld vielleicht doch überlegen.
Eingriff in die Rechte der Bürger
Volker Haubrich (CDU) empfand die Satzung als Eingriff in die Rechte der Bürger, wofür deren Akzeptanz gebraucht werde. Ob eine Mehrheit der Stadtgesellschaft sich mit Kontrollen bereiterkläre, sei fraglich. Darauf entgegnete Sandmann, dass es immer schwer sei, neue Regeln einzuführen. Bei anderen Satzungen allerdings, sei nicht so viel diskutiert worden.
Ausschussvorsitzende Dagmar Keller-Bartel (Grüne) erinnerte daran, dass die ökologische Leistung alter Bäume höher sei als die jüngerer. „Eigentum verpflichtet, daher bin ich auch dafür.“ Dass dafür Personal gebraucht werde, sei klar und bei anderen Kontrollen, etwa von Parkplätzen, auch normal. Mit einem Ergebnis von fünf Stimmen für und sieben gegen die Satzung, wurde der Antrag abgelehnt.
Auf die Sitzung folgte eine Pressemitteilung der Grünen, in der die Ablehnung seitens der CDU und FDP kritisiert wird. „Die Ablehnung unseres Antrags ist ein fatales Signal an alle, denen der Erhalt unserer grünen Infrastruktur am Herzen liegt“, wird Sandmann zitiert. Weiter kündigt die Fraktion der Grünen an, das Thema bei der nächsten Ratssitzung wieder auf die Agenda zu setzen.

