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Streit um TantiemenOverather Ratsherr fordert 5400 Euro Extra-Entschädigungen

Lesezeit 3 Minuten

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, CDU-Ratsherr Alexander Willms, fordert Tantiemen ein.

Overath – Der Streit um die 2016 vom Land beschlossene zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden in den Stadträten ist in Overath immer noch nicht ausgestanden. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, CDU-Ratsherr Alexander Willms, hat jetzt Bürgermeister Jörg Weigt (SPD) schriftlich aufgefordert, ihm endlich die seit Anfang 2017 zustehenden Extra-Gelder überweisen zu lassen: 5401,80 Euro plus Zinsen, insgesamt 5579,64 Euro.

Langes Tauziehen um Aufwandsentschädigungen

Weigt verspricht in seiner Antwort zu handeln: „Dass Sie in dieser Angelegenheit rechtlich einen Anspruch haben, ist zweifelsfrei“. Der Bürgermeister versichert, dass das Geld nun fließen werde. Gleichwohl weist Weigt in seiner Antwort weiter darauf hin, dass der Rat „in dieser Angelegenheit einstimmig zum Ausdruck gebracht (habe), dass eine Aufwandsentschädigung nicht gezahlt werden soll. Diese Entscheidung ist wissentlich gefallen; alle Ratsmitglieder haben die wirtschaftliche Situation der Stadt Overath mit dem Aufwand einzelner Ausschussvorsitzender abgewogen.“ Die beiden E-Mails von Willms und Weigt liegen der Redaktion in Kopie vor.

Um die Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende hat es in Overath wie mehrfach berichtet ein langes Tauziehen gegeben. Im Dezember 2016 sprachen sich Ratsmitglieder parteiübergreifend dagegen aus, die neue Landesvorschrift in städtisches Recht zu übernehmen. „Wir diskutieren hier manchmal sogar um 500 oder 1000 Euro, und jetzt geht es um 24.000“, sagte seinerzeit Ruth Rocholl, Chefin der SPD-Fraktion und Vorsitzende des Schulausschusses. 290 Euro monatlich extra dafür zu bekommen, dass sie vier- bis fünfmal den Schulausschuss leite, fände sie „absolut unverhältnismäßig“, so die Sozialdemokratin, die die Kommunalpolitik ehrenamtlich neben ihrem Hauptberuf Sekretärin betreibt, und sie erntete für ihre Worte große Zustimmung.

Drei Monate später empfahl der Overather Hauptausschuss dem Rat dann aber, die Extra-Tantiemen nun doch zu beschließen, da das NRW-Innenministerium die Neuregelung mittlerweile für verbindlich erklärt habe. Bereits in dieser Ausschusssitzung plädierte Willms ausdrücklich für die Übernahme der NRW-Neuregelung. Allerdings fanden die Overather im Anschluss einen Trick, die Auszahlung doch noch zu umgehen: Die vom Hauptausschuss empfohlene Neuerung wurde einfach nicht dem Stadtrat zum endgültigen Beschluss vorgelegt. Bekannt wurde dieser „heimliche Akt des Ungehorsams“ erst, als Ruth Rocholl in einer erneuten Tantiemen-Debatte Ende Oktober 2017 darauf hinwies.

Landesgesetz bisher ins Leere gelaufen

Mit dem neuen Vorstoß von Willms ist indes die bisherige Overather Linie, das Landesgesetz ins Leere laufen zu lassen, endgültig hinfällig. Die Stadt muss zahlen – allerdings nur die Tantiemen, nicht auch noch Zinsen, wie sich der junge Politiker und Familienvater Willms inzwischen hat belehren lassen.

Die Zinsforderung habe er nur gestellt, um den Druck zu erhöhen, sagt Willms jetzt dazu. Grundsätzlich gehe es aber nicht an, dass die Stadt ein Gesetz – das übrigens noch unter rot-grüner Mehrheit zustande gekommen sei - einfach nicht umsetze. „Ich könnte dem Bürgermeister ansonsten noch eine Liste mit 15 weiteren Vorschriften geben, die er missachten könnte, weil sie für die Overather nachteilig sind.

Genauso könne man ja auch darüber streiten, ob es angemessen sei, dass Dagmar Keller-Bartel, die Vorsitzende der sechsköpfigen Grünen-Fraktion, eine genauso hohe Extra-Entschädigung erhalte wie Oliver Hahn, der Vorsitzende der 19-köpfigen CDU-Ratsfraktion. Gesetze müssten aber befolgt werden. Er bedauere, dass der Vorgang jetzt in die Medien gelangt sei. Dies sei nachteilig für alle Kommunalpolitiker.