Rhein-Berg – Jetzt geht’s bald los mit der Volkszählung: Ab Anfang Mai sind insgesamt 170 „Erhebungsbeauftragte“ der Kreisverwaltung in den acht Städten und Gemeinden des Kreises zwischen Leichlingen und Overath unterwegs und führen Interviews für den Zensus 2022. Insgesamt werden laut Kreissprecherin Nina Eckardt in Rhein-Berg 30 000 Bürgerinnen und Bürger befragt, davon 5000 in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen und 25 000, die in eigenen Haushalten leben. Die Befragungen beginnen am 16. Mai, einen Tag nach dem Zensus-Stichtag, und sollen bis Anfang August beendet sein. Vorab schauen sich die Erhebungsbeauftragten die Gegebenheiten vor Ort an.
Die Betroffenen werden schriftlich per Terminankündigung über die Befragung informiert. Das Interview dauert fünf bis zehn Minuten und findet an der Haustür oder im Flur statt. Sprecherin Eckardt: „Es reicht aus, wenn an dem Termin eine volljährige Person aus dem Haushalt anwesend ist, die Angaben zu den weiteren Personen aus dem Hausstand machen kann.“ Danach erhält jede Person Online-Zugangsdaten oder Fragebögen zu weiteren, ausführlicheren Auskünften.
170 ehrenamtliche Beauftragte unterwegs
Bei den 170 Beauftragten handelt es sich um Freiwillige; sie sind laut Kreis ehrenamtlich unterwegs. Zu den einzelnen Hausflur-Interviews gehen sie allein. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zusammen mit dem Termin wird der Name des Befragenden mitgeteilt. Eckardt weiter: „Ein Erstkontakt erfolgt niemals telefonisch.“ Umgekehrt sind aber auch die Freiwilligen auf ihren Einsatz vorbereitet.
Eckhardt: „Für den Fall, dass es doch einmal zu einer Diskussion kommt, werden die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten vor ihrem Einsatz in einer mehrstündigen Veranstaltung professionell und umfassend geschult.“ Und: „Die Befragung findet immer an der Haustür statt und keinesfalls in der Wohnung.“ Sollte eine Befragung an der Haustür nicht möglich sein, erfolgt sie per Post.
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet
Der Erhebungsstichtag ist der 15. Mai – die jeweilige Situation des Haushalts an diesem Tag ist ausschlaggebend für die Angaben bei der Befragung. Bürgerinnen und Bürger, die stichprobenartig für die Befragung ausgewählt werden, sind laut Kreis gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben.
„Der Zensus bietet wichtige Basisinformationen für die Planungen der Zukunft. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb empfehle ich allen Befragten, sich aktiv an den Interviews zu beteiligen“, sagt Landrat Stephan Santelmann (CDU). Mit dem Zensus werde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen, wie sie arbeiten und wie alt sie sind. Der Zensus biete Daten für die konkrete Planung der Kommunen: Wo muss eine Kita gebaut werden? Wo die Infrastruktur verbessert werden? Wo werden Verkehrswege benötigt?
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Die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnraumzählung soll es eigentlich alle zehn Jahre geben. Zuletzt fand sie allerdings 2011 statt, zum ersten Mal seit der Volkszählung 1987. Diese wiederum war für 1983 geplant gewesen, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht gestoppt, das das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung definierte. Seither wurde erst zwei Mal gezählt: 1987 und 2011; die 2021er-Zählung wurde wegen Corona auf 2022 verschoben.



