„Schwammige Vorgaben“So gehen Kommunen in Rhein-Berg mit Straßenausbaubeiträgen um

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Ein Auto fährt auf einer Straße und spiegelt sich in einer Pfütze.

Im Rheinisch-Bergischer Kreis sorgen die unklaren Regeln zu Straßenausbaubeiträgen für viel Arbeit.

Eine Förderrichtlinie für kommunale Straßenausbaubeiträge soll Anlieger bis zu 100 Prozent von den Kosten befreien. Doch die Regelung ist schwammig. 

Gerne hätten es die Kommunen präziser. Wenigstens ein bisschen. Irgendwie hängen sie beim Thema kommunale Straßenausbaubeiträge zwischen Baum und Borke, hinter vorgehaltener Hand wird von „schwammigen Vorgaben“ berichtet und solchen, die viel Arbeit machen. Ein neues Gesetz, das rechtsverbindlich die Bürger von den Ausbaubeiträgen bei der Sanierung bereits vorhandener Straßen befreit, gibt es nämlich noch nicht.

Seit dem Jahr 2020 werden auf Antrag der Kommunen 50 Prozent der anfallenden Kosten erstattet, seit Mai vergangenen Jahres bis zu 100 Prozent, ebenfalls auf Antrag der Kommunen. Sofern die Mittel im Förderprogramm nicht ausgeschöpft sind und das Förderprogramm weiter läuft – dies als Einschränkung. Von alleine, und das ist die Krux an der Sache, gibt es keine Befreiung.

Kein verbindliches Gesetz

Eine verbindliche Gesetzesregelung für die Kosten des Straßenausbaus, vom Landtag vor der Landtagswahl beschlossen und von der Landesregierung bis spätestens 30. Juni 2022 angekündigt, lässt nach wie vor auf sich warten. Das Ganze werde noch geprüft, hieß es zuletzt bei der Landesregierung.

Die seit dem Mai geltende Förderrichtlinie „Straßenausbaubeiträge“ bringe den Bürgern ja bereits eine 100-prozentige Entlastung. Die Opposition in Düsseldorf hat bereits vor einem mögliche Einknicken der Landesregierung gewarnt.

So geht Odenthal mit den Straßenausbaubeiträgen um

Für Straßen in der Gemeinde Odenthal, die schon einmal ausgebaut worden sind, nun aber wiederhergestellt werden müssen, stellt die Kommune nach Fertigstellung beim Land einen Antrag auf 100-prozentige Kostenerstattung für die Anlieger - das ist das Verfahren, das Kommunen seit Mai 2022 anwenden können.

In Odenthal kommen nach dem aktuell beschlossenen Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde zur Zeit die St.-Engelbert-Straße, der Wingensiefer Kamp und ein Teilstück der Straße Im Kerberich dafür in Frage. Für die erstmalige Herstellung und Erschließung einer Straße im Sinne des Baugesetzbuches gilt dieses Verfahren nicht; wie überall in NRW. Hier müssen Anwohner weiterhin 90 Prozent der tatsächlichen Baukosten zahlen. Dies gilt auch für bereits existierende Straßen, die aber erstmals ausgebaut werden.

Die Straßenausbaubeiträge sorgen für viel Arbeit in Kürten

In Kürten heißt die Sanierung vorhandener Straßen „nachmalige Herstellung“; ein bürokratisch anmutendes Wort aus der Sprache der Beamten. Für Anlieger von Straßen, die von dieser „nachmaligen“ Herstellung betroffen sind, erinnert Bürgermeister Willi Heider (parteilos), an die Fördermöglichkeit des Landes. „Aber diese Sachen machen uns sehr viel Arbeit im Rathaus“, klagt der Bürgermeister. Er gehe davon aus, dass in der Gemeinde Kürten auch die Förderquote mit den 100 Prozent greife.

„Aber wir müssen die Ausbaukosten wie bislang exakt berechnen und aufteilen.“ Anschließend erstelle die Kommune für jeden Anlieger eine Rechnung. In dieser Rechnung kann von hohen Beträgen die Rede sein, die zu zahlen sind. Er gehe davon aus, dass es zu diesen Vorgängen auch immer Nachfragen aus der Bürgerschaft gebe. Erst mit dem Antrag der Kommune, beschreibt Heider weiter, sei der Anlieger mit der Rechnung formal aus dem Schneider. Aktuell wird im Ortsteil Biesfeld im Bereich Jahnstraße saniert, eine Kostenerstattung von 100 Prozent bedeutet für manchen Anlieger hier eine vier- bis fünfstellige Summe, die er nicht mehr zu zahlen hat.

Nicht unter die „nachmalige Herstellung“ fallen die Straßen im Neubaugebiet Biesfeld-West: Hier handelt es sich um eine erstmalige Erschließung der Fahrbahn, die von den Anliegern getragen werden muss. „Leichter ist es für uns nicht geworden“, umschreibt der Kürtener Bürgermeister die Situation der Neuregelung.

Overath und Rösrath setzten auf die Regelung vom Land

In Overath geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die Kosten für eine „Nachmalige Herstellung“ von Straßen zu 100 Prozent vom Land übernommen werden – sofern entsprechenden Mittel vorhanden seien, schränkt der Erste Beigeordnete Thorsten Steinwartz ein. „Es gibt keine Zusage, dass das ewig so ist“, sagt er.

Die nächsten Straßen, die in Frage kommen, sind die Voiswinkeler Straße, bei der eine Anliegerversammlung im Februar geplant ist, und die Alte Römerstraße von Marialinden nach Burg. Allerdings, stellt Steinwartz klar, zahle das Land nur dann, wenn die Straßenbaumaßnahmen komplett abgeschlossen seien.

In Rösrath teilte Dezernent Christoph Herrmann im April letzten Jahres mit, dass die Stadt zunächst eine Landesregelung abwarte.

In Bergisch Gladbach gebe es derzeit keine Straßen abzurechnen

Das Thema der Straßenausbaubeiträge ruht derzeit in Bergisch Gladbach. Es gebe aktuell keine Straßen, die abzurechnen seien, führt Behördensprecher Martin Rölen auf Nachfrage aus. Eine Aussage, wie sich die Verwaltung positioniere, könne daher nicht getroffen werden. Auch in der Kreisstadt sei die Richtlinie mit der Förderung zu 100 Prozent bekannt.

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