NRW-GesetzBergische Wildschweine dürfen nachts gejagt werden

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Spurensuche im Wald: Die infizierten Artgenossen können dem Hausschwein gefährlich werden.

Spurensuche im Wald: Die infizierten Artgenossen können dem Hausschwein gefährlich werden.

Rhein-Berg – Die bergischen Wildschweine stehen zum Abschuss frei: Ab kommender Woche dürfen die hiesigen Waidmänner mit Nachtsichtgeräten auf die Pirsch. Das Land NRW hat als elftes der 16 Bundesländer eine entsprechende Regelung erlassen. Sie ist zum 1. Februar in Kraft getreten.

Hintergrund der neuen Verordnung ist die Afrikanische Schweinepest (ASP). Um die weitere Ausbreitung der für die deutschen Schweinemastbetriebe wirtschaftlich sehr bedrohlichen Tierseuche zu stoppen, sollen die wilden Verwandten der rosigen Hausschweine schärfer bejagt werden. Hirsche und Rehe brauchen die Hightech-Waffen dagegen nicht zu fürchten. „Die Verordnung regelt die Zulassung von künstlichen Lichtquellen und Nachtzielgeräten ausschließlich bei der Jagd auf Schwarzwild“, berichtet der Overather Hegeringleiter Andreas Heider in einer Rundmail an seine Kolleginnen und Kollegen.

Lichtquellen dürfen zum Aufspüren verwendet werden.

Lichtquellen dürfen zum Aufspüren verwendet werden.

Erlaubt werden sollen im Kampf gegen die schlauen Keiler und Bachen auch nicht alle Arten von Nachtsichtgeräten, sondern nur Restlichtverstärker. Heider: „Vorsatzgeräte mit Bildumwandlern (Wärmebildkameras) sind aus Sicherheitsgründen weiterhin verboten.“

Schussabgabe nur von Hochsitzen

Künstliche Lichtquellen und Infrarotstrahler dürften zwar verwendet, gemäß Waffengesetz aber nicht mit der Schusswaffe verbunden werden. Eine Schussabgabe sei nur von Hochsitzen und nur bis auf maximal 100 Meter Distanz zulässig. Für die Möglichkeit zur technologischen Aufrüstung der Jägerschaft hat sich laut Heider insbesondere der Overather CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Deppe eingesetzt. In der Grünrock-Truppe ist der Schritt allerdings umstritten. Der Hegeringleiter: „Manch einem kommt die neue Technik überzogen, ja unwaidmännisch vor.“ Es gehöre aber zu den gesetzlichen Pflichten der Jägerschaft, Wildbestände so zu regulieren, dass sie den „landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasst“ seien. Heider räumt ein: „Im Hinblick auf die explodierenden Schwarzwildbestände sind wir dabei mit unseren herkömmlichen Jagdstrategien durchaus an Grenzen gekommen.“ In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Klagen von Anwohnern über Übergriffe von Wildschweinen insbesondere in Waldrandgebieten gekommen.

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Jedoch markiert Heider auch rote Linien. So sollten Nachtsichtgeräte nur im Offenland einschließlich des Waldrandes verwendet werden, nicht aber im Wald. Auch sollten nur sachkundige Schützen die Geräte verwenden und dabei nachts einen Schalldämpfer benutzen. Jäger seien nicht nur der Bestandsregulierung verpflichtet, sondern auch dem Tierwohl. Heider: „Auch mit verbesserter Technik ausgestattet wollen wir waidgerechte Jäger bleiben und nicht zu Schädlingsbekämpfern verkommen.“

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