Gerichtsprozess in BensbergBauarbeiter soll Stein von Gerüst gekickt haben

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Ein Bauarbeiter auf einer Baustelle. (Symbolbild)

Bergisch Gladbach/Rösrath – Er stammt aus Rumänien und arbeitet als Gerüstbauer auf Baustellen in Deutschland. Jetzt steht Alexandru C. (Name geändert) in Bergisch Gladbach vor Gericht. Einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ wirft die Anklage dem 35-jährigen Arbeiter vor.

Das klingt erst einmal dramatisch, beschreibt aber eine eher banale Situation: Am 6. Februar 2021 soll Alexandru C. von einem Baugerüst an der Kölner Straße in Rösrath einen Stein heruntergekickt und dabei ein fahrendes Auto getroffen haben. Der Schaden war beträchtlich: Für 1484 Euro musste das Autodach repariert werden.

Angeklagter bestreitet Vorwurf

Jedoch beteuert Alexandru C., dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Er sei zwar auf der Baustelle gewesen, zum Zeitpunkt des Zwischenfalls aber an einer ganz anderen Stelle, und er habe auch keinen Stein gekickt. Er sagt es auf Russisch, eine Dolmetscherin übersetzt seine Worte. Auch habe sein Chef den Schaden längst bezahlt. In Verdacht gekommen sei er wohl nur, weil er von den anwesenden Arbeitern noch am besten Deutsch gesprochen und darum geredet habe.

Dass es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist auch der konsequenten Haltung des Angeklagten, er sei unschuldig, geschuldet. Zu Beginn hatte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen 100 Euro Buße angeboten, worauf Alexandru C. aber nicht reagierte.

Bewährungsstrafe abgelehnt

Dann bot die Staatsanwaltschaft dem bis dahin unbescholtenen Arbeiter eine Geldstrafe zur Bewährung an: Nur falls er sich in den kommenden Jahren noch etwas zuschulden kommen lasse, müsste der geschiedene Familienvater 1200 Euro Strafe zahlen. Auch das wollte der Mann nicht, darum kam es zum Prozess.

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Belastet wird der Angeklagte durch die Aussage einer Autofahrerin, die hinter dem Geschädigten gefahren war. Die Frau gab bei der Polizei zu Protokoll, dass sie das Kicken gesehen habe. Richter Reinhard Bohn bietet dem Angeklagten in der Verhandlung erneut eine Einstellung gegen Geldauflage an – allerdings jetzt 300 Euro, nicht 100. Doch der Angeklagte fragt zurück: „Warum soll ich das bezahlen? Ich bin nicht schuldig.“

Zeugin wird geladen

In der Folge wird es jetzt eine neue Gerichtsverhandlung geben, zu der auch die Zeugin geladen wird. Am Ende wird dann wohl ein Urteil stehen – Freispruch oder Geldstrafe.

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