Prozess um GeldwäscheRösrather Krankenschwester hilft Enkeltrick-Betrügern

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Eine ältere Frau telefoniert mit einem schnurlosen Festnetztelefon.

Beim Abzocken älterer Menschen hat eine 19-jährige Krankenschwester aus Rösrath geholfen. Wegen Geldwäsche stand sie deshalb vor Gericht. (Symbolfoto)

Eine Rösrather Krankenschwester hat sich als Helferin von Enkeltrickbetrügern die Hände schmutzig gemacht. Jetzt stand sie vor Gericht.

Eine 19-jährige Geldwäscherin einen Besinnungsaufsatz über die fiesen Machenschaften von Enkeltrickbetrügern schreiben zu lassen: Das war der Staatsanwältin und dem Jugendrichter dann doch etwas zu sanft. Stattdessen muss Janina P., angehende Krankenschwester aus Rösrath, 500 Euro für ihre Verstrickung in diese sehr verachtenswerte Betrugsmasche zahlen – immer noch ein mildes Urteil, aber beim Jugendstrafrecht steht die Erziehung im Mittelpunkt.

Die junge Frau aus vermeintlich gutem Hause hatte einem nach ihren eigenen Angaben flüchtigen Bekannten Zugriff auf ihr Bankkonto gewährt. Darauf gingen im November vergangenen Jahres an einem Tag gleich zweimal vierstellige Geldbeträge älterer Damen ein, einmal 1900 und einmal 1500 Euro.

Schnelle Reaktion von Polizei und Bank

Der schnellen Reaktion eines Polizeihauptkommissars auf die Anzeige einer der von einem falschen Enkel betrogenen alten Damen und der ebenfalls fixen Reaktion der Bank, die das Konto sperrte und Janina P. zum Gespräch lud, war es zu verdanken, dass es nicht zu größerem Schaden kam. Es kam allerdings auch nicht zur Festnahme der Strippenzieher im Hintergrund – und das wiederum musste sich Janina P., die in Wirklichkeit anders heißt, vorhalten lassen.

Denn die junge Rösratherin gab einerseits vor, naiv und unerfahren zu sein und nicht wirklich gewusst zu haben, worum es ging. Andererseits war sie weder im Ermittlungsverfahren noch jetzt in ihrem Prozess sonderlich kooperativ.

Ich kenne nur den Vornamen.
Die Angeklagte auf die Frage, mit wem sie verhandelt habe

Wer sie denn eigentlich überredet habe, ihr Konto zur Verfügung zu stellen, fragte Richter Ertan Güven. „Ich kenne nur den Vornamen“, antwortete sie, „Sülo“ habe er geheißen. Und seine Telefonnummer? „Die habe ich nur auf dem alten Handy.“ Wo sie sich denn getroffen hätten? „Auf dem Sülztalplatz. Da kam Sülo mit zwei anderen hingefahren. Die anderen beiden kannte ich nicht.“

In was für einem Auto? „Das Auto habe ich nicht gesehen.“ Sie hätte das eingegangene Geld von ihrem Konto abheben und Sülo aushändigen sollen. Dafür hätte sie 500 Euro kassieren sollen.

Denken Sie doch einmal an Ihre eigene Großmutter!
Die Staatsanwältin zur Angeklagten

Bei ihrem Termin bei der Jugendgerichtshilfe habe sie noch von 50 Euro gesprochen, hielt ihr Richter Güven vor und sagte ihr auf den Kopf zu, dass er ihr die Einlassung nicht abnehme. Anscheinend schütze sie Sülo, der vermutlich in Wirklichkeit Süleyman heiße.

Auch die Staatsanwältin nahm der Krankenschwesternschülerin die völlige Naivität angesichts von 500 Euro Gaunerinnenlohn nicht ab: „Da ist doch jedem klar, dass es um eine Straftat geht.“ Die Angeklagte solle einmal an ihre eigene Großmutter denken, mit der sie nach ihrem eigenen Bekunden so gerne viel Zeit verbringe. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung wegen Geldwäsche inklusive 600 Euro Auflage.

Angeklagte beteuert, sie bereue ihren Fehler

Der Verteidiger wies indes darauf hin, dass es eine typische Masche der Drahtzieher im Hintergrund sei, die Naivität der Geldempfänger auszunutzen. Auch sollten sich die Empfänger und die Mittelsmänner nicht zu gut kennen, um die Spur nicht rückverfolgbar zu machen. Janina P. selbst beteuerte, dass sie ihren Fehler sehr bereue.

Der Richter verurteilte sie zu 500 Euro, zahlbar in fünf Raten an den Bergisch Gladbacher Bußgeldfonds, der versucht, Opfer von Straftaten zu helfen. Den von der Jugendgerichtshilfe alternativ ins Gespräch gebrachten Aufsatz muss Janina P. dagegen nicht schreiben. Das Urteil nahm sie sofort an. Da auch die Staatsanwältin zustimmte, ist es bereits rechtskräftig.

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