Handwerker muss Buße zahlenGartenbauer gräbt zahlungsunwilligem Rösrather Einfahrt um

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Symbolbild Bagger Getty

Nachdem sein Kunde die Rechnung für Arbeiten im Vorgarten nicht bezahlt hat, hat ein Handwerker angefangen, den Vorgarten mit einem Bagger umzupflügen.

Rösrath – Ein Mann sieht rot: Nachdem sein Kunde die Rechnung für die aufwendigen Arbeiten im Vorgarten nicht bezahlt hat, hat ein 54-jähriger Handwerker angefangen, den Vorgarten mithilfe eines Baggers umzupflügen. Da er die Aktion zudem mit drohenden Handy-Botschaften garnierte, stand Willibald R. (Namen geändert) jetzt wegen Sachbeschädigung und Nötigung vor Gericht.

Dass es für Handwerker zum Verzweifeln ist, wenn Kunden nicht bezahlen, die eigenen Kosten aber weiterlaufen, dafür zeigten die Juristen großes Verständnis. „Selbstjustiz geht aber gar nicht“, machte Richterin Milena Zippelius-Rönz klar. Strafverteidiger Dieter Anger erklärte, dass er sich nun zivilrechtlich um die Außenstände kümmern werde.

Zahlungsaufforderungen verhallten ungehört

Bei den Außenständen von 1300 Euro geht es um die Verlegung von Pflastersteinen vor einem Einfamilienhaus in Rösrath. Hauseigentümer Steffen B., der gerade in eine andere Stadt umzog, fing aus Sicht des Gartenbauers plötzlich an zu zicken. „Er sollte mir das Geld einen Tag vor seiner Abreise in bar geben“, sagte Willibald R. vor Gericht, aber das passierte nicht. „Ich bat höflich per SMS um Überweisung, aber er hat nicht reagiert.“

Am 28. August 2021 bestieg Willibald R. den Bagger, mit dem er zuvor schon die Einfahrt blockiert hatte, und startete ihn. Vor Gericht sagte er: „Ich habe mit dem Umbau des Vorgartens begonnen.“ Warum? „Ich wollte wieder rückbauen, was er nicht bezahlt hat.“

Drohende Botschaft via "Whatsapp"

Jedoch war der sogenannte „Rückbau“, also die Sachbeschädigung, nur ein Teil der Anklage. Zudem gab es Whatsapp-Botschaften: Ein Foto vom Tatort, dazu die Sätze „Hey, ich habe heute die Umgestaltung des Vorgartens begonnen. Für die bisher erledigte Arbeiten wird das Honorar bis Montag erwartet. Bei Zahlungseingang ersparen wir uns Zeit und Ärger. Die Ecke ist schnell beigearbeitet.“

Vor Gericht bestritt Willibald R. zunächst, das geschrieben zu haben. Er habe immer nur SMS versandt. Als danach Verteidiger Dieter Anger vorfühlte, ob man das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Buße einstellen könne, war die Ansage der Richterin klar: „Ich hätte mich dem nicht verschlossen, aber dazu gehört auch, dass man Verantwortung übernimmt für das, was passiert ist.“ Woraufhin Anwalt Anger um eine Auszeit draußen vor dem Saal bat, und Willibald danach gestand: „Ja, ich hab's gemacht. Ich habe die Nachrichten geschickt.“

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Damit war es dann gut: Die Staatsanwältin schlug 500 Euro Buße vor, die Willibald R. in fünf Raten überweisen darf. Über das Geld freuen sich die Bewohner des Tierheims in Dellbrück. Überweist Willibald R. das Geld pünktlich, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.

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