Anwohner der Straßen „Im Weidenauel“ und „In den Schlämmen“ kämpfen für eine Ersatzbrücke. Sie haben einen schriftlichen Appell an Bürgermeister Yannick Steinbach gerichtet.
Rösrath Seit über zwei Jahren führt kein Weg mehr über die Sülz

Die marode Brücke ist inzwischen abgerissen. Aber ein Neubau lässt immer noch auf sich warten.
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Anwohner und Betroffene der seit zwei Jahren abgeschnittenen Verbindung über die Sülz zwischen „Im Weidenauel“ und „In den Schlämmen“ wollen nicht mehr länger auf eine Ersatzbrücke warten.
Sie haben einen schriftlichen Appell an Bürgermeister Yannick Steinbach gerichtet – und 154 Unterschriften von Rösratherinnen und Rösrathern übergeben, die eine „sofortige Umsetzung des Ersatzbaus der Sülzbrücke“ fordern. Gleichzeitig wurden Landrat Arne von Boetticher und die Leitung der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises informiert und ebenfalls um Beschleunigung des Verfahrens gebeten.
Anwohnerinnen fürchten erneute Verzögerung des Zeitplans
Denn inzwischen liegt auch das bislang noch fehlende zweite Gutachten vor. Dieses Gutachten, fertiggestellt im Mai 2026, berücksichtigt nach Angaben der Stadt auch Parameter für ein sogenanntes tausendjähriges Hochwasserereignis (HQ1000) – eine Anforderung, die über die üblichen Berechnungsgrundlagen deutlich hinausgeht. Bürgermeister Steinbach hatte Ende Mai informiert, dass das Gutachten direkt an den Kreis weitergeleitet werde, da es nun vorliege. Er stellte in Aussicht, dass mit der Genehmigung zeitnah die Produktion der Brücke beginnen könne; der Einbau solle dann rund drei Monate später möglich sein, kündigte er an.
Was die Anwohnerinnen Petra Frankenberger und Renate Frankewitz und weitere Betroffene aufhorchen lässt, ist eine „leise Anmerkung“ der Stadtverwaltung im Bauausschuss, „dass gegebenenfalls noch vorher die vorhandenen Widerlager angepasst werden müssten“. Als Widerlager wird der Unterbau bezeichnet, der den Übergang zwischen der Brückenkonstruktion und dem Baugrund herstellt. Solche „unabsehbaren Baumaßnahmen“, so die Befürchtung, könnten den Zeitplan erneut verzögern.
Ursprünglich sollten Abriss und Neubau in einem Arbeitsgang erfolgen
Die Holzfußgängerbrücke über die Sülz war Ende März 2024 gesperrt und im Juli 2025 endgültig abgerissen worden. Ursprünglich sollten Abriss und Neubau in einem Arbeitsgang erfolgen. In ihrem Appell hebt die Initiatorengruppe hervor, dass die Brücke nicht nur den Anliegern, sondern auch Menschen aus Menzlingen, dem Komponisten-Viertel und der Rösrather Hauptstraße mit ihren Seitenstraßen fehle. Aktuell seien weitere Unterschriftenlisten im Umlauf, die noch nachgereicht werden sollen.
Der Knackpunkt bei der Brücke liegt im Wasserrecht. Der Rheinisch-Bergische Kreis als Untere Wasserbehörde hatte Nachforderungen zu den Planungsunterlagen gestellt. Begründet wurde dies mit der Gefahr von Rückstau. Die Initiatorengruppe hofft nun, dass aufgrund des neuen Gutachtens das Bauverbot nach § 78 Abs.4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausnahmsweise aufgehoben werden kann, wenn der Neubau den Wasserstand und den Hochwasserabfluss nicht nachteilig verändert.
