Beistand nach Unfällen im Rhein-Erft-KeisOpferschützer sind für Angehörige da

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UnfallYmbolbildOpferschutz

Für die Opferschutzbeauftragten fängt die Arbeit erst nach dem Unfall an.

Rhein-Erft-Kreis – Verkehrsunfälle ereignen sich binnen weniger Sekunden und können das ganze Leben verändern. Die Verletzungen, die Menschen davon tragen, können zu lebenslangen körperlichen Einschränkungen oder auch zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Noch schrecklicher ist es, wenn ein Mensch bei einem Verkehrsunfall verstirbt.

Der polizeiliche Opferschutz fängt bereits an der Unfallstelle an. Jeder Polizeibeamte ist darauf geschult. Zusätzlich gibt es speziell ausgebildete Opferschutzbeauftragte. Sie kümmern sich intensiv um Unfallopfer oder bei tödlichen Verkehrsunfällen um die Angehörigen. Bei der Polizei im Rhein-Erft-Kreis sind das die Polizeihauptkommissare Claudia Färber und Uwe Raschke von der Abteilung Verkehrsunfallprävention.

Schlafstörungen und Ängste

Bei jedem schweren oder tödlichen Verkehrsunfall sind statistisch betrachtet 113 Personen betroffen – elf Angehörige, vier enge Freunde, 56 Freunde und Bekannte, 42 Einsatzkräfte. Manche entwickeln in der Folge Schlafstörungen und Ängste. Unmittelbar Beteiligte können oft die Unfallbilder nicht vergessen. Sie werden lethargisch oder gar depressiv.

Schwierig ist für viele Hinterbliebenen, dass der Unfalltod für sie nicht fassbar ist. „Bei Angehörigen, die einen geliebten Menschen verloren haben, kann es daher hilfreich sein, die Unfallstelle zu besuchen“, berichtet Claudia Färber aus Erfahrung.

Auch für Zeugen und Ersthelfer

Nach einem schweren Unfall nehmen sich die Opferschutzbeauftragten den betroffenen Menschen an. Es sind nicht nur Unfallbeteiligte betroffen, sondern auch Zeugen, Ersthelfer und Angehörige können unter den Folgen des Unfalls leiden.

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Die Opferschutzbeauftragten nehmen zunächst telefonisch Kontakt auf. Sie sind keine Psychologen oder Seelsorger, sondern Polizeibeamte, die für diese Aufgabe ausgebildet sind.

Bei Bedarf besuchen sie Betroffene und gehen individuell auf sie ein. Sie versuchen, sie zu stärken und geben Unterstützung und Hilfe. Oft verblassen die Symptome mit der Zeit. Ist dies nicht der Fall, vermitteln Claudia Färber oder Uwe Raschke Angebote der Opferhilfe. In manchen Fällen ist eine psychotherapeutische Aufarbeitung notwendig. Der polizeiliche Opferschutz endet, wo fachkundige, medizinische, psychotherapeutische oder soziale Betreuung notwendig wird. (red)

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