Der Mann aus Bergheim muss sich vor Gericht für Vorgänge in einer weitgehend leeren Lagerhalle in Kerpen verantworten.
Anklage wegen Vergewaltigung45-Jähriger aus Bergheim weist Vorwürfe zum Prozessauftakt zurück

Verteidigerin Funda Biçakoglu mit dem angeklagten Bergheimer.
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Für das mutmaßliche Opfer waren die Vorgänge im Büro einer weitgehend leeren Lagerhalle in Kerpen eine sie nachhaltig traumatisierende Vergewaltigung, die schwere psychische Folgen nach sich gezogen habe, wie ihre Anwältin vor Gericht vortrug. Für den Angeklagten stellte sich das Ganze hingegen als „der beste Sex meines Lebens“ dar, wie der 45-Jährige am Montag nach Verlesung der Anklage freimütig mitteilte.
Er habe gerne Sex, machte der Angeklagte während seiner Einlassung aus seinem Herzen keine Mördergrube. Konkret wirft die Anklage dem Bergheimer vor, sein Opfer am 12. November 2024 im Rahmen eines Bewerbungsgespräch auf eine Sekretärinnenstelle vergewaltigt zu haben, wobei er „Gewalt anwendete“ und eine „Lage ausnutzte, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgesetzt war“.
24-jährige Geschädigte tritt als Nebenklägerin auf
Demnach sei die 24-Jährige am Tattag gegen 16.40 Uhr in der „vollständig verlassenen Lagerhalle“ an der Josef-Bitschnau-Straße in Kerpen erschienen. In einem ebenfalls dort befindlichen Büro habe dann das Gespräch stattgefunden, in dem der Angeklagte „von Beginn an verbal aufdringlich“ gewesen sei, „indem er die Zeugin zu persönlichen und intimen Dingen — etwa ihrem Familienstand und der Tatsache, ob diese noch Jungfrau sei — ausfragte“, sagte der Staatsanwalt.
„Die Geschädigte war durch die verlassene Örtlichkeit sowie die aufdringliche Art des Angeklagten, eingeschüchtert und verängstigt“, hieß es weiter. Die 24-Jährige, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, habe dann eine Probearbeit am Computer ausführen sollen, wobei der Angeklagte sie im Gesicht angefasst habe. Die Frau sei daraufhin aufgestanden, habe ihre Tasche und Jacke genommen und habe das Büro verlassen wollen. „Der Angeklagte stellte sich ihr jedoch in den Weg, entriss ihr die Handtasche und erklärte ihr, sie könne nicht gehen.“
Die 24-Jährige habe daraufhin wiederholt geäußert, gehen zu wollen, was der Angeklagte „ihr in aggressiver Weise“ verweigert habe. Der Angeklagte habe die Frau gegen eine Wand gedrückt, sie geküsst und ausgezogen. Es sei zum erzwungenen wiederholten Oral- und Geschlechtsverkehr gekommen, wobei der Angeklagte mehrfach nachgefragt habe, ob „es ihr Spaß“ mache, wobei er ihr „Komplimente über ihren Körper“ gemacht habe. Die Geschädigte habe derweil alles aus Angst vor dem Angeklagten „über sich ergehen lassen“.
Nach dem Vorgang habe der Angeklagte der Frau schließlich 100 Euro übergeben und mit ihr die Lagerhalle verlassen. Der 45-Jährige wies die Vorwürfe rundheraus zurück: „Das ist totaler Bullshit, was Sie da sagen“, sagte der 45-Jährige in Richtung des Anklägers. Zwar habe es Sex gegeben, dieser sei aber völlig freiwillig gewesen: „Fakt ist, sie wollte. Fakt ist, sie hat mitgemacht“, sagte der aus dem Kosovo stammende Deutsche, der Frau und drei Kinder hat und eine Firma betreibt.
