Der 25-jährige Niederländer wurde nach der Sprengung des Geldautomaten im Zentrum von Quadrath-Ichendorf zu fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Gerichtsurteil in KölnLange Haft für 25-Jährigen nach Automatensprengung in Bergheim

Copyright: Federico Gambarini/dpa
Immer wieder kommen professionell agierende und meist hochmotorisierte Gruppen aus den Niederlanden über die Grenze in die Bundesrepublik und sprengen Geldautomaten, um reiche Beute zu machen. Im Sommer 2025 traf es das Zentrum von Quadrath-Ichendorf, wo insgesamt vier Täter einen Geldautomaten der Volksbank mit zwei Sprengsätzen in die Luft jagten und die gesamte Filiale in ein Trümmerfeld verwandelten. Beute machten die Täter aber keine. Die besonders gesicherten Geldkassetten hielten der erheblichen Sprengkraft der Sprengsätze stand.
Am Freitag (16. Januar) wurde nun ein 25-jähriger Niederländer von der 15. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchten Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. „Eine brutale und rücksichtslose Tat“, fasste der Vorsitzende Dr. Hans Logemann zusammen. Und: „Die Tat ist geprägt von sehr hoher Gefährlichkeit, einem hohen Sachschaden und einer professionellen Vorgehensweise. Deshalb ist auch hier eine empfindliche Haftstrafe notwendig.“
Bergheim/Köln: Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Verteidiger Simon Groß hingegen hatte auf ein mildes Urteil von höchstens drei Jahren plädiert. Sein Mandant sei ein kleines Licht gewesen, das kurz vor der Tat mit dem Versprechen von 1000 Euro rekrutiert worden sei.
Laut den Feststellungen des Gerichts war der Mann in der Nacht auf den 23. Juni 2025 mit drei Mittätern in einem Audi über Heinsberg – wo zudem Kfz-Kennzeichen von einem geparkten Pkw gestohlen und an dem Audi angebracht wurden – nach Quadrath-Ichendorf gefahren. An der dortigen Volksbank habe der maskierte Angeklagte die Schiebetür zum Bankvorraum gewaltsam aufgeschoben. Daraufhin sei zwar bei einer Sicherheitsfirma Alarm ausgelöst worden und eine Nebelmaschine ausgelöst worden. Doch davon ließen sich der Angeklagte und seine Mittäter nicht abschrecken. Sie sprengten den Geldautomaten mit zwei Sprengpacks.
Während die Geldkassette mit rund 107.000 Euro darin nicht zerstört wurde, sahen die Räume der Volksbank-Filiale wie nach einem Bombenangriff aus. Den entstandenen Sachschaden bezifferte das Gericht mit knapp einer halben Million Euro. Seit der Tat ist die Volksbank in Containern untergebracht und soll erst im Februar oder März nach umfassender Sanierung wieder in ihre angestammten Räume zurückkehren können. Eine Familie mit Kindern, die in der Wohnung über der Bank lebte, kam mit dem Schrecken davon: „Man kann von Glück sprechen, dass bei dem Vorfall kein Personenschaden zu beklagen war“, sagte Logemann.
Dass der Angeklagte erwischt, verhaftet und vor Gericht gestellt werden konnte, lag an der zufälligen Anwesenheit eines Streifenwagens der Polizei in Tatortnähe. Kurz nach der Explosion am Tatort eingetroffen, sahen die beiden Beamten im Streifenwagen noch den Audi der Täter und entschlossen sich, diesen zu rammen und an der Flucht zu hindern. Das misslang. Der Audi konnte wegfahren und wurde nur leicht touchiert. Die beiden Insassen ließen den Angeklagten und einen weiteren Mittäter zurück.
Während letzterem die Flucht gelang, konnte der Angeklagte von den Beamten und einem Passanten gestellt werden. Eine ursprünglich ebenfalls angeklagte Widerstandshandlung bei der Festnahme gegen die Polizeibeamten war während des Prozesses eingestellt worden.

